Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Steuerrecht Russland: Was Ausländer über den Verkauf von Immobilien in Russland wissen sollten

Sie leben im Ausland und möchten eine Immobilie in Russland verkaufen. Dann finden Sie in den nachstehnden Punkten einige erläuternde Informationen.

Wir haben eine Liste der 10 relevanten Punkte zur Besteuerung erstellt, die einem Ausländer erste Orientierungshilfe im Jahr 2019 bieten sollten:
  1. Die Staatsangehörigkeit der Person, die in Russland eine Immobilie besitzt und diese nun verkauft, hat für die Bestimmung der Steuerlast keine Bedeutung.
  2. Die fehlende Steueransässigkeit in Russland ist für die Person, die in Russland eine Immobilie besitzt und nun verkauft, bei der Bestimmung der Steuerlast ebenso ohne Bedeutung.
  3. Dies ist die Neuregelung seit 2019, welche steuerliche Residenten und steuerliche Nichtresidenten beim Verkauf einer Immobilie in Russland gleich stellt.
  4. Steuerlich ansässig ist in Russland derjenige, der sich mindestens 183 Kalendertage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in der Russischen Föderation aufhält.
  5. Diese Regelung betrifft sowohl Ausländer als auch russische Staatsbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

  6. Personen, die eine Immobilie verkaufen und zum Zeitpunkt der Geschäftsabwicklung in der Russischen Föderation steuerlich ansässig sind, haben Anspruch auf einige Steuervergünstigungen (z.B. günstigere Bemessungsgrundlage, falls die Einkommensteuer anfällt).
  7. Personen, die eine russische Immobilie verkaufen und in der Russischen Föderation KEINE steuerliche Residenz haben, können von diesen Vergünstigungen nicht profitieren.
  8. Die Veräußerung einer Immobilie in Russland kann unter bestimmten Voraussetzungen versteuert oder steuerfrei sein. Befreiung von der Einkommensteuer ist nach dem Verkauf einer Immobilie in Russland dann möglich, wenn die Immobilie mehr als drei bzw. fünf Jahre im Besitz des Verkäufers ist.
  9. Im Lichte der aktuellen Gesetzgebung können allerdings Immobilien, welche vor dem 01. Januar 2016 erworben wurden, kritisch werden. Wenden Sie sich an Ihren Rechtsberater, falls Sie Immobilie verkaufen, die Sie aus der Zeit vor dem 01. Januar 2016 besitzen, um sich abzusichern.
  10. Ist Ihr Verkauf STEUERFREI, so müssen Sie KEINE Steuererklärung in Russland einreichen. Bei eventuellen Fragen seitens der russischen Finanzbehörde müssen Sie die 3 bzw. 5 Besitzjahre nachweisen können.
  11. Für Personen, die in Russland nicht steuerlich ansässig (Nichtresidenten) sind, beträgt der Einkommensteuersatz 30%, für Personen, die in Russland steuerlich ansässig sind — 13 %.
  12. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, empfehlen wir der Person, die die russische Immobilie verkauft, zu klären, ob zwischen der Russischen Föderation und dem Land, in dem die Person steuerlich ansässig ist, ein internationales Abkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung besteht.

© Dr. Olga Kylina

Haben Sie Fragen bezüglich des Verkaufs Ihrer Immobilie in Russland? Dann wenden Sie sich an uns. Ihre Anfragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

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