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NEWS: Weniger Hindernisse für Insolvenzverwalter, Informationen über das Vermögen des insolventen Schuldners in Russland zu erhalten

Einer der Trends bei Insolvenzstreitigkeiten in Russland im Jahr 2021 war die Beseitigung von Hindernissen für die rasche und vollständige Einholung von Informationen über das Vermögen von Schuldnern sowie Personen, die das jeweilige insolvente Schuldnerunternehmen kontrollieren. Das Oberste Gericht Russlands gab neue Erläuterungen in diesem Zusammenhang.

In Insolvenzsachen ist die Schnelligkeit oft entscheidend. Je schneller der Insolvenzverwalter die liquiden Mittel des insolventen Schuldners ausfindig macht, desto besser stehen die Chancen für die Gläubiger, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.

In der Praxis kommt es oft vor, dass Schuldner bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Vermögen auf den Namen von Verwandten registrieren lassen, dieses unter Wert verkaufen oder ihre Aktiva anderweitig schrumpfen.

Das Oberste Gericht Russlands setzte sich 2021 mit einigen Insolvenzsachen auseinander und klärte die Frage, ob es möglich ist, Informationen über das Vermögen nicht nur der betroffenen insolventen Person, sondern auch über das Vermögen ihrer Verwandten zu erhalten.

Auffassung des Obersten Gerichts Russlands

  • Besteht der geringste Verdacht, dass der insolvente Elternteil fiktiv Vermögen an die Kinder übertragen hat, muss das Gericht dem Insolvenzverwalter gestatten, diese Informationen einzuholen.
    Es betrifft insolvente natürliche Personen.
  • Der Insolvenzverwalter hat das Recht, nicht nur Informationen über die gegenwärtigen, sondern auch über die früheren Immobilien des Schuldners zu erhalten. Dies erfolgt direkt bei der zuständigen Behörde (Rosreestr) und muss nicht über das Gericht beantragt werden.
  • Wenn dies gerichtlich bewilligt und für das Auffinden des Vermögens des Schuldners erforderlich ist, ist der Insolvenzverwalter berechtigt, beim zuständigen Standesamt Informationen über Eheschließungen, Scheidungen, Namensänderungen von Schuldnern, die natürliche Personen sind, und deren Ehegatten zu erhalten.

Sollten Sie insolvente Schuldner in Russland haben und über entsprechende Informationen verfügen, kann es eine Hilfestellung für Sie als Gläubiger und für den zuständigen Insolvenzverwalter sein.

Quellen:

  • Beschluss des Wirtschaftssenats des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 15. November 2021 Nr. 307-ЭС19-23103(2) in der Sache Nr. А56-6326/2018;
  • Übersicht der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 1 (2021);
  • Föderales Gesetz vom 13. Juli 2015 Nr. 218-ФЗ „Über die staatliche Registrierung der Immobilien“, Art. 62.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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