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NEWS: In Russland muss bis Ende 2019 ein Gesetz zur Regelung des Kryptowährungsverkehrs erlassen werden

Russland als Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) muss bis Ende 2019 ein Gesetz erlassen, welches Emission und Verkehr von „virtuellen Aktiva“ regelt.
Auch der Föderale Sicherheitsdienst Russlands wirft der Staatsduma vor, dass die fehlende Regelung der Kryptowährung, Bitcoins sowie sonstiger Finanzinstrumente, die heutzutage aktiv auch im Zusammenhang mit Geldwäscherei in Einsatz gebracht werden, ein Problem darstellt.

Zur Erarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus dem Ausschuss der Staatsduma für den Finanzmarkt sowie Vertretern des Föderalen Sicherheitsdienstes, des Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring), des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und der Zentralbank Russlands besteht.

Es soll ein eigenständiges Gesetz neben dem Gesetz zur Regelung der digitalen Finanzaktiva werden, in welchem die Emission- und Verkehrsregeln für Kryptowährung festgelegt werden. Der zurzeit bei der Staatsduma anhängige Gesetzesentwurf zur Regelung der digitalen Finanzaktiva beschreibt, wie privatrechtliche juristische Personen und Unternehmer solche digitalen Finanzaktiva in Umlauf setzen, die Geldforderungen und sonstige Rechte von Investoren in Bezug auf das jeweilige Stammkapital ausweisen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, was beide Gesetzesentwürfe angeht.

Quelle: https://pravo.ru/news/210012/?desc_search=

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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