Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Russisches Lebensmittelembargo bis Ende 2020 verlängert

Die EU beschloss im Juni 2019, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate zu verlängern. Der Präsident Russlands Wladimir Putin unterschrieb am 24. Juli 2019 den Erlass Nr. 293, durch den die Gegensanktionen gegen die EU-Staaten, die USA und eine Reihe anderer Länder bis Ende 2020 gelten sollen.

Das russische Embargo gilt in Bezug auf Lebensmittel und landwirtschaftliche Produktion.

Die Liste der unter Einfuhrverbot stehenden Waren sowie die Staaten, für die sie gilt, werden durch die Regierung Russlands bestimmt.

Die Verordnung der russischen Regierung vom 7. August 2014 Nr. 778 wurde dementsprechend aktualisiert.

Wie sich die Lage bisher entwickelte, finden Sie hier.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Zu unserem Angebot

gehen Sie hier über.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/PublicDomainPictures, Pixabay-Lizenz