NEWS: Russische Regeln zur Markierung von Tabakwaren, Fotokameras und Reifen: Was ist neu seit dem 1. November 2020
Russland erweitert seine Markierungsanforderungen. Händler von Tabakwaren oder Fotokameras in Russland müssen ihre noch nicht markierten Waren bis Anfang Dezember 2020 entsprechend markiert haben. Beim Unterlassen der Markierung drohen erhebliche Bußgelder bis hin zu Geldstrafen allein schon für die Aufbewahrung der unmarkierten Produktion. Reifenhändler bekommen ebenfalls neue Pflichten auferlegt.
I. Tabakwaren
Händler von Tabakwaren haben Zeit bis Ende November 2020, um auf die Verpackung von Zigaretten einen entsprechenden Markierungscode aufzubringen. Die Markierungspflicht gilt für solche Waren, die vor dem 1. Juli 2020 in den Verkehr gebracht wurden.
Deren Verkauf ist aktuell bereits verboten. Allerdings dürfen sie bis 1. Dezember 2020 noch transportiert oder auf Lager aufbewahrt werden.
Die noch nicht markierten Reste von der so genannten alternativen Tabakproduktion (zum Beispiel Schnupf- oder Shishatabak) dürfen noch bis 1. Juli 2021 verkauft werden.
II. Fotogeräte
Fotogerätehändler müssen ihrer Markierungspflicht ebenfalls bis 1. Dezember 2020 nachkommen. Es betrifft solche Geräte, die vor dem 1. Oktober 2020 auf den Markt gebracht und noch nicht durch einen Data Matrix-Code gekennzeichnet wurden.
III. Reifen
Seit 1. November 2020 sind auch Reifen, die in den Verkehr gebracht werden, zu markieren.
Großhändler, Produzenden und Importeure von Reifen haben entsprechende Angaben über deren In-Verkehr-Bringen, den Erwerb bzw. über den Verkauf im System „Ehrliches Zeichen“ (russ. – „Честный знак“) zu machen.
Einzelhändler müssen den Reifenverkauf im besagten System melden.
Die nicht markierten Reste dürfen noch bis 15. Dezember 2020 verkauft werden.
Haftung für die Verstöße gegen die Markierungsvorschriften:
Strafrechtliche Sanktionen drohen, wenn bei einer Prüfung Waren verzeichnet werden, (1) die den Markierungsanforderungen nicht genügen und (2) deren Wert 2,25 Mio. RUB überschreitet. Bei etwas geringeren Verstößen werden Bußgelder verhängt. Die betroffene Produktion wird darüber hinaus beschlagnahmt.
So müssen Unternehmen, die unmarkierte Tabak-, Fotogeräte oder Reifen verkaufen, aufbewahren, transportieren oder mit dem Zweck ihres Weiterverkaufs erwerben, bis zu 300.000 RUB Ordnungsstrafe zahlen:
- Zigaretten: 200.000 bis 300.000 RUB
- Fotogeräte, Reifen: 50.000 bis 300.000 RUB
Für Produzenten, die ihre Markierungspflichten nicht erfüllen, sind Bußgelder bis zu 150.000 RUB vorgesehen:
- Zigaretten: 100.000 bis 150.000 RUB
- Fotogeräte, Reifen: 50.000 bis 100.000 RUB
Quelle: http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_319590/
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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