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NEWS: Russische Gerichtsvollzieher dürfen nun Schuldner auch im Ausland suchen

Am 18. April 2019 verabschiedete die Staatsduma Russlands ein Änderungsgesetz zum Föderalen Gesetz Nr. 118-ФЗ vom 27. Juli 1997 „Über die Gerichtsvollzieher“. Gerichtsvollzieher in Russland bekommen demnächst zusätzliche Befugnisse, mit denen sie „Schuldnersuche“ auch international betreiben dürfen. Die Schuldnerermittlungen sind auf der Grundlage eines (Rechtshilfe)Akommens mit dem jeweiligen Staat zu erfolgen.

Die russische Staatsduma verabschiedete in der dritten Lesung ein neues Gesetz, welches die Befugnisse von Gerichtsvollziehern in Russland erweitert. Im Rahmen von internationalen Ermittlungen sind die Gerichtsvollzieher nun befugt, Anfragen, Ersuchen und Anträge an ausländische Behörden zu übermitteln.

In welchen Ländern können Schuldner gesucht werden?

Derzeit ist die Möglichkeit von internationalen Schuldnerermittlungen im Übereinkommen zwischen GUS-Staaten (Gemeinschaft unabhängiger Staaten) vom 10. Dezember 2010 vorgesehen, welches Russland 2014 ratifiziert hat (s. Föderales Gesetz Nr. 87-ФЗ vom 5. Mai 2014).

Nun kann der russische Föderale Dienst der Gerichtsvollzier mit den dafür zuständigen Behörden der GUS-Staaten zusammenarbeiten.

Was steht Gerichtsvollziehern offen?

Das Änderungsgesetz sieht folgende Befugnisse der Gerichtsvollzieher vor:

  • Informationen bei ausländischen Kreditinstituten anzufragen,
  • Personenbezogene Daten zu bearbeiten,
  • Ausweise zu kontrollieren,
  • Befragungen durchzuführen,
  • Räume zu durchsuchen sowie jegliches Vermögen zu untersuchen.

Organisation und Kontrolle

Für die Organisation der internationalen Zusammenarbeit ist der Obergerichtsvollzieher der Russischen Föderation zuständig. Die Arbeit der Gerichtsvollzieher selbst unterliegt in diesem Bereich der Kontrolle der regionalen Obergerichtsvollzieher.

Es handelt sich hierbei um das Föderale Änderungsgesetz Nr. 97-ФЗ vom 1. Mai 2019, zugänglich unter:

http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_323809/#dst100008

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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