NEWS: Neue Regeln der russischen Zentralbank für Überweisungen ins Ausland
Die Zentralbank Russlands kündigte am 16. Mai 2022 neue Regeln zu Überweisungen an ausländische Bankkonten an. Die zulässigen Höchstbeträge für solche Transaktionen natürlicher Personen sind gestiegen.
Welche Regeln gelten aktuell für Banküberweisungen?
In einem Kalendermonat dürfen in Russland ansässige Personen (Residenten) nicht mehr als 50.000 US-Dollar (USD) bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung von ihrem Konto bei einer russischen Bank auf ihr eigenes Konto oder auf das Konto einer anderen Person im Ausland überweisen.
Zuvor lag die Höchstgrenze bei 10.000 US-Dollar.
Wie ist die Lage bei Geldtransfer ohne Kontoeröffnung?
Russische Residenten sowie Nicht-Residenten aus „freundlichen Staaten“ können weiterhin bis zu 5.000 USD oder den Gegenwert in einer anderen Währung pro Monat über Geldtransferunternehmen überweisen, ohne ein Konto zu eröffnen.
Welche Einschränkungen gelten für Nicht-Residenten?
Die Zentralbank erläuterte auch die Einschränkungen, die für im Ausland ansässige Personen gelten.
Für Nicht-Residenten aus „freundlichen Staaten"
Nicht-Residenten aus „freundlichen Staaten“, die in Russland im Rahmen von Arbeits- oder zivilrechtlichen Verträgen arbeiten, können darüber hinaus auch Überweisungen von russischen Konten ins Ausland in Rubel und anderen Währungen in Höhe von ihrem Lohn oder Vergütung für Arbeit und Dienstleistungen vornehmen.
In der gleichen Höhe ist auch Geldtransfer ohne Kontoeröffnung erlaubt.
Für Nicht-Residenten aus „unfreundlichen Staaten“
Das Gleiche gilt für Nicht-Residenten aus „unfreundlichen Staaten“*, die in Russland im Rahmen von Arbeits- oder zivilrechtlichen Verträgen arbeiten. Sie dürfen ihren Lohn oder die Vergütung für ihre Arbeit und Dienstleistung mit oder ohne Kontoeröffnung ins Ausland überweisen.
Bisher konnten die Nicht-Residenten aus „unfreundlichen Staaten“ nur bis zu 10.000 USD von einem Konto und bis zu 5.000 USD ohne Kontoeröffnung in Fremdwährung überweisen.
Die Einschränkungen gelten vorerst bis zum 30. September 2022.
*Die Liste der Staaten, welche unfreundliche Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen vornehmen, ist in der Regierungsanordnung vom 5. März 2022 Nr. 430-p festgelegt. Darunter fallen unter anderem die EU-Staaten.
Quelle: Informationen der Zentralbank der Russischen Föderation vom 16. Mai 2022
© Maria Mikhaylova, LL.M.
Ihre Anfragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.