NEWS: Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Finanzministerium Russlands haben sich über den Schutz von Investitionen in die russische Wirtschaft geeinigt
Bereits im Herbst 2018 erarbeitete das Finanzministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Investitionen, die in die russische Wirtschaft einfließen. Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hatte andere Ansichten dazu, welche Investitionsprojekte die im Entwurf vorgesehenen Präferenzen genießen sollten. Nun sind prinzipielle Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Behörden beseitigt.
Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums sah veränderungsfeste steuerliche und wirtschaftliche Präferenzen (sog. „Stabiltätsklausel“) sowie Subventionen für Infrastrukturerrichtung aufgrund des mit dem jeweiligen Investor abgeschlossenen Vertrags vor. Solche Verträge sollten mit jedem Investor abgeschlossen werden, der bestimmte Kriterien erfüllt. So müsste das Budget des jeweiligen Investitionsprojekts mindestens 10 Milliarden Rubel betragen. Mindestens 3 Milliarden davon müsste der Investor selbst finanzieren.
Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung bestand darauf, dass Investitionsverträge nur mit den Investoren geschlossen werden sollten, deren Investitionsprojekte im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt werden.
Die Ministerien haben sich nun dahingehend geeinigt, dass eine Ausschreibung zwecks Investitionsförderung nur bei den vom Staat initiierten Projekten zu erfolgen hat. Bei den Projekten, die von privaten Firmen in Gang gesetzt werden, ist sie in Rahmen dieses Gesetzes nicht nötig. Gesetzlich werden auch keine Relationen zwischen privaten und staatlichen Investitionen festgelegt.
Derzeit läuft die finale Phase in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs, der voraussichtlich noch im Frühling 2019 bei der Staatsduma eingereicht wird.
Quelle: https://pravo.ru/news/209800/
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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