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NEWS: Juristische und Buchhaltungsfirmen in Russland müssen Gelder ihrer Kunden aus den „Schwarzlisten“ einfrieren

Am 18. März 2019 traten die letzten Änderungen des russischen Geldwäschegesetzes in Kraft. Die Änderungen betreffen Art. 7 und 7.1 des Gesetzes und führen neue Pflichten für Rechtsanwälte, Notare sowie Firmen, die juristische und Buchhaltungsdienstleistungen anbieten ein.

So müssen die besagten Subjekte Gelder und sonstiges Vermögen ihrer Mandanten blockieren, falls diese auf den „Schwarzlisten“ des russischen Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) zu finden sind.

Darunter sind Listen von natürlichen und juristischen Personen zu verstehen, die in Verbindung mit Extremismus, Terrorismus oder Massenvernichtungswaffenhandel stehen.

Das „Einfrieren der Gelder“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Geldmittel von solchen Mandanten durch die oben genannten Firmen nicht genutzt werden dürfen.

Es handelt sich hierbei um das Föderale Gesetz Nr. 33-ФЗ vom 18. März 2019.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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