NEWS: Investorenschutz, "verlorene Aktionäre", Versicherung der Vermögenshaftung - Was kann sich für russische Kapitalgesellschaften in den nächsten zwei Jahren ändern?
Die Regierung Russlands bereitete eine „To-Do-Liste“ mit Gesetzesänderungen im Bereich Gesellschaftsrecht vor. Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen bis 2022 bei der Staatsduma eingereicht bzw. bereits vom Föderationsrat bewilligt werden. Sollte eines der Vorhaben Ihre Geschäfte betreffen, ist es ratsam, die bevorstehenden Änderungen der Gesetzeslage im Blick zu behalten.
Welche Änderungen im russischen Gesellschaftsrecht sind geplant?
1. Bis Dezember 2020 soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, in dem die Mindestanforderungen an Satzungen von russischen Aktiengesellschaften reduziert werden.
2. Für September 2020 ist geplant, der Staatsduma einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher rechtliche Einschränkungen in Bezug auf das Erfordernis der notariellen Form für Vertretervollmachten bei der Registrierung einer juristischen Person oder Anmeldung einer natürlichen Person als Einzelunternehmen aufhebt.
3. Bis Juni 2021 soll der Ablauf komplexer Reorganisierungen von Kapitalgesellschaften geändert werden. Neue Regelung ist dazu berufen, den Interessenschutz für beteiligte Investoren effektiver zu gestalten.
4. Ein Gesetzentwurf, welches das Problem der „verlorenen Aktionäre“ lösen soll, ist bis Februar 2021 bei der Staatsduma einzureichen.
Unter den „verlorenen Aktionären“ sind solche Aktionäre zu verstehen, über die keine Informationen mehr vorliegen oder die ihre Rechte seit langer Zeit nicht mehr ausgeübt haben.
5. Juni 2021 ist das geplante Fristende zur Vorbereitung neuer Regelung für den Kauf eigener Aktien durch die Aktiengesellschaft. Die Regelung soll zur Vereinfachung des Vorgangs beitragen, indem sie Regeln für das Verfahren und die Preisbildung sowie für den anschließenden Aktienbesitz aufstellt.
6. Den nicht öffentlichen Aktiengesellschaften soll die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn Spezialgesetze nichts anderes vorschreiben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bis Februar 2021 der Staatsduma vorliegen.
7. Den Kapitalgesellschaften soll es möglich werden, die Vermögenshaftung von Mitgliedern ihrer Führungsorgane mit Übernahme der Kosten zu versichern. Das Ministerium für die Wirtschaftsentwicklung hat bis Juni 2021 Zeit, um einen Gesetzentwurf vorzubereiten.
8. Bis Februar 2022 ist ein Gesetzentwurf auszuarbeiten mit dem Verbot für bestimmte Personen, eine Führungsposition in einer Aktiengesellschaft innezuhaben. Es geht um solche Personen, die der Aktiengesellschaft durch ein Geschäft im eigenen Interesse einen Schaden zugefügt haben und gerichtlich zum Schadensersatz verurteilt werden. Das Verbot soll ein Jahr gelten.
9. Ein weiterer Gesetzentwurf, welcher bis Februar 2021 in Vorbereitung ist, soll die Möglichkeit schaffen, die Führung und Aufbewahrung der Gesellschafterliste einer OOO auf die registrierende Person/Stelle zu übertragen.
10. Die russische Regierung will bis Januar 2022 der Staatsduma eine Regelung vorschlagen, mit der die Lücken im Verfahren für den Erwerb großer Aktienpakete von öffentlichen Aktiengesellschaften beseitigt werden.
Quelle: Anordnung der Regierung Russlands vom 2. Juli 2020 Nr. 1723-р
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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