NEWS: Gerichtsvollzieher in Russland bekommen Auskunft über alle Konten eines Schuldners
Am 21. Februar 2019 erließ die Staatsduma Russlands ein Änderungsgesetz Nr. 12-ФЗ zum Föderalen Gesetz Nr. 229-ФЗ vom 2. Oktober 2007 „Über die Zwangsvollstreckung“. Das neue Gesetz erweitert Befugnisse der Gerichtsvollzieher im Hinblick auf die Feststellung des Vermögens eines Schuldners.
Laut der neuen Regelung dürfen die Gerichtsvollzieher von Banken und Steuerämtern sämtliche Informationen über den jeweiligen Schuldner und seine Bankkonten anfordern.
Angefordert können Nummern von jeglichen Konten, Daten über Geldmengen und Überweisungen in Rubel sowie in ausländischer Währung sein.
Derzeit haben die Gerichtsvollzieher nur Zugang zu Kontokorrent-Daten von Schuldnern.
Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.
Mit dem besagten Gesetz können Sie sich unter folgendem Link vertraut machen: http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=318636&f...
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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