Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Gegen Technische Reglements verstoßen um sich geschäftliche Vorteile zu verschaffen – bald ziemlich kostspielig?

Abgeordnete der russischen Staatsduma sowie Mitglieder des Föderationsrates schlagen vor, Haftung für Verstöße gegen Technische Regelwerke in das russische Ordnungswidrigkeitengesetzbuch einzuführen. Absichten von nicht gerechtfertigten Gewinnen müssen hierdurch Hürden gesetzt werden. Die neuen Haftungstatbestände betreffen (1) Hersteller, (2) Auftragnehmer mit der Funktion des ausländischen Herstellers in Bezug auf die Einhaltung von Technischen Reglements und (3) Verkäufer. Der Gesetzentwurf ist bereits seit Februar 2019 bei der Staatsduma anhängig.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Aktuell legt Art. 14.43 Abs. 1 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs eine verschuldensunabhängige Haftung für objektive Verstöße gegen Technische Reglements fest. Die Höhe des Bußgeldes beträgt dabei für juristische Personen 100 000 bis 300 000 RUB.

Was ändert sich?

Der besagte Gesetzentwurf soll einen qualifizierten Tatbestand schaffen, bei dem es sich um eine vorsätzliche Tat handelt. Die Geldbuße wird dann doppelt so hoch angesetzt.

So würden solche Verstöße betroffenen Unternehmen 300 000 bis 600 000 RUB kosten. Eventuell ist zudem mit der Einziehung von Verstoßgegenständen zu rechnen, sollte der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden.

Praxisbeispiel

Als Beispiel für mögliche Konstellationen, gegen die die neue Regelung ankämpfen soll, kann der folgende Fall gelten:

Bei der Butterherstellung wird das Milchfett teilweise durch pflanzliche Fette ersetzt. Hierdurch werden die Produktionskosten reduziert und zugleich Verbraucher in die Irre geführt. Da die Tat vorsätzlich ist, wird hier der neue Haftungstatbestand mit erhöhten Geldbußen einschlägig.

Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf Nr. 644026-7, zugänglich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/644026-7

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Zu unserem Angebot

gehen Sie hier über.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/dyhuettner, Pixabay-Lizenz