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NEWS: Die letzten Änderungen der Gesetze über Finanzberichterstattung und über internationale Unternehmen in Russland

Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat die letzten Änderungen der Bundesgesetze „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ und „Über die internationalen Unternehmen“ erläutert (Informationsbericht des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. ИС-учет-14 vom 15. Januar 2019). Die Änderungen beziehen sich auf die Sprache und Währung der Finanzberichterstattung sowie einzelne Berichtsfragen von internationalen Unternehmen.

Konsolidierte Finanzberichterstattung in einer Fremdsprache sowie in einer fremden Währung

Grundsätzlich wird der konsolidierte Finanzbericht gemäß dem Bundesgesetz „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ in russischer Sprache sowie in der Währung der Russischen Föderation vorgelegt.

Durch das Bundesgesetz Nr. 485-ФЗ vom 25. Dezember 2018 wurde diese Bestimmung des Bundesgesetzes „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ insofern geändert, als weitere Gesetze der Russischen Föderation ein anderes Verfahren der Finanzberichterstattung vorsehen können. Neben dieser Grundregel können also einige Sonderregelungen eingeführt werden.

Beispielsweise wird ein derartiges anderes (Sonder-)Verfahren im Bundesgesetz „Über die internationalen Unternehmen“ vorgesehen. Die Abweichung von der benannten Grundregel besteht in diesem Gesetz darin, dass die Berichterstattung in einer Fremdsprache sowie in einer fremden Währung vorgelegt werden kann.

Diese Änderung bezieht sich auf die Berichte aus dem Jahr 2018 und späteren Zeiten.

Besonderheiten der Finanzberichte von internationalen Unternehmen

Durch das Bundesgesetz Nr. 485-ФЗ vom 25. Dezember 2018 wurden zudem die Bestimmungen des Bundesgesetzes „Über die internationalen Unternehmen“ über das Verfahren der Finanzberichterstattung der internationalen Unterhemen geändert.

Im persönlichen Anwendungsbereich bezieht sich dieses Gesetz – wie es bereits aus seinem Titel zu entnehmen ist – auf internationale Unternehmen. Hierbei gelten für die Zwecke dieses Regelwerks solche Handelsgesellschaften als internationale Unternehmen, die infolge der Änderung eines Persönlichkeitsrechts im Wege der Redomicilierung im russischen Firmenbuch eingetragen sind.

Internationales Unternehmen bereitet die an die zuständige Behörde gerichteten Finanzberichte grundsätzlich nach Maßgabe der russischen Gesetze vor. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann internationales Unternehmen allerdings wählen, nach Maßgabe von welchem der folgenden Regelwerke seine Finanzberichte vorbereitet werden:

  • nach Gesetzen der Russischen Föderation;
  • nach International Financial Reporting Standards (IFRS);
  • nach weiteren international anerkannten Regelungen über IFRS hinaus.

Diese Wahloption steht für die Berichte offen, die zu etwa folgenden Zwecken abzugeben sind:

  • Bestimmung der Höhe der zu zahlenden Dividenden,
  • Berechnung des Nettovermögenswerts,
  • Berichterstattung an andere Organisationen, welche keine staatlichen Behörden sind.

Vorher konnten auch diese Berichte lediglich nach Bestimmungen der russischen Gesetze – also ohne Wahlmöglichkeit – zusammengestellt werden.

International anerkannte Regelwerke außer IFRS

Bezüglich der weiteren international anerkannten Regelungen ist wichtig zu bemerken, dass russische Gesetze solche Regelungen nicht namentlich bestimmen. Aber gemäß Verordnung der Zentralbank Russlands Nr. 454-П vom 30. Dezember 2014 „Über die Veröffentlichung der Informationen durch die Emittenten der Emissionswertpapiere“ gelten neben IFRS auch GAAP verschiedener Drittländer, etwa der USA, Japan, Indien, Kanada, der Volksrepublik China, Südkorea der EU-Länder, als international anerkannte Regelungen in diesem Bereich.

Sind die genannten Voraussetzungen (normative Grundlage und Zweck des jeweiligen Berichts) erfüllt, so können nun für die betroffenen Berichte neben der russischen auch englische Sprache und neben der russischen auch eine ausländische Währung bevorzugt werden.

© Anastasia Kondratenko

Frau Kondratenko ist eine unserer Autorinnen und absolviert seit Januar 2019 ein Praktikum bei temperi legal services. Sie hat in Krasnojarsk und Passau Rechtswissenschaften studiert und ist Volljuristin im Russischen Recht.

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