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NEWS: Deutsche Staatsangehörige können seit dem 4. April 2021 wieder nach Russland einreisen

Russische Regierung hat am 3. April 2021 die Anordnung Nr. 814-p vom 31. März 2021 veröffentlicht. Mit dieser Anordnung wird der Kreis der Länder erweitert, deren Staatsangehörige von den coronabedingten Einschränkungen ausgenommen werden und nun in die Russische Föderation einreisen dürfen.

Die Einreise wird aufgrund eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels möglich.

Über die Wiederaufnahme der Visaerteilung erkundigen Sie sich bei einer diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation in Deutschland oder bei einem Visazentrum.

WICHTIG!
Die Einreise ist momentan nur auf dem Luftweg möglich. Grenzüberschreitungen mit dem Auto bzw. auf der Schiene sind immer noch eingeschränkt.

Beachten Sie auch, dass die automatische (Weiter-)Verlängerung des Visums nach dem Präsidentenerlass Nr. 274 vom 18. April 2020 für die deutschen Staatsangehörigen, die sich momentan in Russland aufhalten und sich eine Verlängerung bei der örtlichen Migrationsbehörde geholt haben, seit der Veröffentlichung der Anordnung Nr. 814-p nicht mehr möglich ist. Laut Regelung im Präsidentenerlass Nr. 791 vom 15. Dezember 2020 müssen Ausländer nach Verstreichen von 90 Tagen ab Wiederaufnahme des Luftverkehrs mit dem Land ihrer Staatsangehörigkeit Russland verlassen, weil die automatische Verlängerung des Visums nicht mehr gilt.

Nach der Wiederaufnahme des Luftverkehrs mit Deutschland müssen deutsche Staatsangehörige also spätestens am 23. Juni 2021 das Land verlassen und ggf. in Deutschland ein neues Visum beantragen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter info@lex-temperi.de

© Dr. Olga Kylina

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