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NEWS: Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung Russlands strebt den Umzug ausländischer Unternehmen nach Russland an

Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung Russlands bereitete einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Registrierung in russischen speziellen Verwaltungsgebieten für alle ausländischen juristischen Personen offen wird.

Momentan ist die Redomicilierung solchen Gesellschaften offen, welche ursprünglich in einem Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF) oder Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures and the Financing of Terrorism (Moneyval) gegründet waren. Der Gesetzentwurf streicht nun aus dem Föderalen Gesetz Nr. 290-ФЗ vom 3. August 2018 „Über die internationalen Gesellschaften“ diese Voraussetzung.

Das Ministerium meint, es gebe in Russland bereits Mechanismen, die es ermöglichen, den Ursprung der Gelder von Unternehmen festzustellen. Aus diesem Grund seien die Einschränkungen für die Nicht-Mitglieder der FATF oder Moneyval überflüssig.

Die neue Regelung soll die Attraktivität der speziellen Verwaltungsgebiete Russlands erhöhen.

Investitionen: Für den Umzug nach Russland müssen ausländische juristische Personen nicht unter 50 Mio. RUB in den ersten 6 Monaten nach der Registrierung in Russland investieren.

Gegenleistung: Im Gegenzug erhalten solche Umsiedler-Unternehmen niedrige Steuersätze, erleichterte Kontrolle, Befreiung von der Gewinnsteuer bei der Veräußerung ihrer Aktiva und sonstige Präferenzen.

Momentan sind auf der Insel Oktjabrskij neun, und auf der Insel Russkij zwei Unternehmen ansässig.

Der Entwurf ist unter: https://regulation.gov.ru/projects# mit der ID-Nummer 02/04/07-19/00093321 abrufbar.

Quelle: https://pravo.ru/news/213282/

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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