NEWS: Ausscheiden aus der Gesellschaft für Gesellschafter russischer OOO leichter gemacht
Am 11. August 2020 treten neue Regeln für den Austritt aus russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) in Kraft. Die Änderungen betreffen solche Fragen, wie der Austritt in der OOO-Satzung geregelt werden kann, welche Pflichten nun auf den Notar auferlegt werden sowie ab wann die Anteile des Gesellschafters auf die OOO übergehen.
Wie kann das Austrittsrecht in der Satzung geregelt werden?
In der Satzung einer russischen OOO kann vorgesehen werden, dass bestimmte namentlich genannte Gesellschafter oder solche, die eine gewisse Anzahl an Stammanteilen besitzen, aus der Gesellschaft austreten dürfen.
Darüber hinaus kann das Austrittsrecht in der Satzung unter eine Bedingung gestellt werden. So kann das Verlassen der OOO für Gesellschafter optional zum Beispiel nur dann ermöglicht werden, wenn:
- bestimmte Pflichten erfüllt sind bzw. keine offenen Verpflichtungen bestehen,
- eine in der Satzung vorgesehene Ausscheidungsfrist eingehalten wurde,
- ein einstimmiger Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung diesbezüglich vorliegt. Der Beschluss muss den Namen des austretenden Gesellschafters sowie eine Frist zur Ausübung des Austrittsrechts enthalten.
Wer muss den Austritt bei der zuständigen Behörde melden?
Aktuell muss die Gesellschaft selbst den Austritt eines Gesellschafters bei der zuständigen Steuerbehörde melden.
Der Notar, bei dem der entsprechende Austrittsantrag des Gesellschafters beurkundet wird, muss binnen 2 Werktagen ab dem Moment der Beurkundung die Weiterleitung an das Steueramt vornehmen.
Dem Notar wird die Eintragung der Änderungen in das Einheitliche staatliche Register juristischer Personen (EGRUL) vom Steueramt bestätigt.
Innerhalb von 3 Werktagen ab dem Erhalt der Bestätigung hat der Notar die Gesellschaft zu informieren und dieser eine Kopie seines Antrages an die Steuerbehörde zukommen zu lassen.
Wann geht der Anteil des Gesellschafters bei seinem Austritt auf die OOO über?
Nach der alten Rechtslage geht der Stammanteil des Gesellschafters in dem Moment auf die Gesellschaft über, in dem dieser seinen Austrittsantrag bei der OOO einreicht.
Quellen: Föderale Gesetze vom 31. Juli 2020 Nr. 251-ФЗ und 252-ФЗ
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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