Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

KONVERTIERUNG VON ROSAGRO GDR´s in die Originalaktien

Die russische Aktiengesellschaft „Gruppa RusAgro“ PJSC bietet die Möglichkeit an, ihre GDR´s mit der ISIN: US7496552057 in die zugrunde liegenden Originalaktien zu konvertieren.

Der Tausch läuft bis zum 31.12.2026. Ihre Anfragen nehmen wir gerne bis zum 30.09.2026 an.

Laut dem Föderalen Gesetz Nr. 470-ФЗ vom 04.08.2023 „Über die Besonderheiten der Regelung der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bei strategisch bedeutenden Gesellschaften“ sind die Inhaber von GDR´s mit deren Haltung in der ausländischen Infrastruktur befugt, den Erhalt von Originalaktien zu beantragen, falls sie die Eigentümer von GDR´s zum 05.09.2024 waren.

TAUSCHBEDINGUNEN

Haben Sie als eine Privatperson oder eine juristische Person bereits zum 05.09.2024 die GDR´s von RosAgro PJSC gehalten, so können Sie per einem Antrag – eingereicht direkt bei der Gesellschaft in Russland – die Originalaktien erhalten.
Für den Antrag ist es irrelevant, wo Ihre GRD´s verwahrt werden. Ausschlaggebend ist, dass Sie die Egentümerrechte zum 05.09.2024 nachweisen können.
Nach dem Tausch werden die Originalaktien auf ein C-Konto eingebucht und bleiben in diesem gesperrten Konto bis zur Aushebung der gesetzlichen Sperren.
Wenn Sie noch aus der Zeit vor dem Februar 2022 die Staatsangehörigkeit von einem sog. „freundlichen“ Land haben, bekommen Sie die Aktien zur freien Verfügung. Also, nicht auf ein Sperrkonto, sondern auf ein „normales“ Konto.
Falls Sie bereits ein Depot bei einer russischen Bank haben, z.B. beim Cifra Broker oder bei der Gazprombank, kann man die Aktien in dieses Depot einbuchen lassen. Haben Sie hingegen noch kein Depot in Russland, werden die Aktien in ein neu zu eröffnendes Depot beim zuständigen Registrar eingebucht.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Aktien an eine russische Person zu übertragen. Die von Ihnen benannte Privatperson erhält dann die Aktien zur freien Verfügung. Sie regeln mit dieser Person untereinander, wie diese Übertragung vergütet wird.

WIE LÄUFT DER TAUSCH AB

Der Antrag samt geforderte Nachweise wird zunächst zur Vorprüfung an die Email-Adresse der Gesellschaft gesendet. Im Rahmen der Vorprüfung bewertet die Gesellschaft, ob die eingereichten Nachweise ausreichen sind oder ob weitere Nachweise wünschenswert sind.
Nach der Freigabe der elektronisch eingereichten Unteralgen durch die Gesellschaft sind die Unterlagen auf Papier direkt bei „Gruppa RosAgro“ PJSC einzureichen.

WELCHE NACHWEISE MUSS MAN VORLEGEN

Ausschlaggebend für den Tausch ist der Nachweis des Besitzes zum 05.09.2024. Dieser Nachweis ist entweder als Originalbestätigung des Brokers oder in Form eines notariellen Protokolls, erstellt in Russland durch einen russischen Notar, vorzulegen.
Flankierend will die Gesellschaft die Kauf- und Abrechnungsbelege sehen, ebenso entweder als Originalbestätigungen des Brokers oder als notarielles Protokoll.
Den Antrag darf der Bevollmächtigte aufgrund der Vollmacht unterschreiben.
Für die Aktivitäten in Russland werden wir von Ihnen eine konsularische oder notarielle Vollmacht mit Apostille benötigen.

MÖCHTEN SIE IHRE GDR´S VON ROSAGRO IN DIE RUSSISCHEN ORIGINALAKTIEN TAUSCHEN, STEHEH WIR IHNEN GERNE MIT UNSERER UMFANGREICHEN EXPERTISE AUF DEM FELD ZUR VERFÜGUNG.

Die Anfragen sind an olga.kylina@lex-temperi.de zu richten.

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