Steuern in Russland: Wer ist in Russland einkommensteuerpflichtig und was heißt steuerliche Ansässigkeit in Russland?
Steuerpflichtig sind in Russland nach Art. 207 P. 1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation in erster Linie sog. Steueransässige, auch Steuerinländer oder Steuerresidenten (налоговые резиденты) genannt.
Die russische Steueransässigkeit hängt NICHT mit der Staatsangehörigkeit sondern mit dem Aufenthalt in Russland zusammen.
Das heißt, dass auch ein ausländischer Staatsbürger in Russland steuerlich ansässig sein kann. Zugleich ist es möglich, dass russische Staatsbürger keine steuerliche Residenz in Russland haben.
Voraussetzungen für russische Steueransässigkeit
Begründet wird die Steueransässigkeit in Russland in dem Fall, wenn sich eine Person länger als 183 Kalendertage innerhalb der aufeinanderfolgenden 12 Monate in Russland aufhält (Art. 207 P. 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation). Es handelt sich hierbei um keine Kalendermonate, sodass die Frist an einem beliebigen Tag des Monats beginnen kann (z.B. vom 17.8.2016 bis zum 16.8.2017). Die den steuerlichen Status ausmachenden 183 Tage müssen nicht aufeinanderfolgend und ununterbrochen vorliegen.
Es werden alle Zeiträume des russischen Aufenthalts innerhalb der 12 Monate summiert (z.B. 15 Tage im August, 10 Tage im September, 23 Tage im November usw.). Ferner werden auf die 183 Tage die Zeiträume nicht angerechnet, in denen sich die Person außerhalb der Russischen Föderation aufhält, jedoch mit der Ausnahme der kurzfristigen (bis zu sechs Monaten) Studienaufenthalte im Ausland sowie der Aufenthalte zum Zweck der medizinischen Behandlung (Art. 207 P. 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation). Diese Ausnahmefälle werden den Fristlauf nicht unterbrechen. Der jeweilige Ein- und Ausreisetag sind nach Auffassung der russischen Steuerbehörde als russische Aufenthaltstage zu bewerten und folglich auf 183 Tage anzurechnen (siehe z.B. Mitteilung der Föderalen Steuerbehörde / Письмо Федеральной налоговой службы Российской Федерации Nr. ОА-3-17/1702@ vom 24.4.2015).
Welches Einkommen wird bei einem Steuerinländer versteuert?
Bei den Steueransässigen besteht die Einkommensteuerpflicht in Russland sowohl für Einkünfte aus russischen Quellen, als auch für diese aus Quellen, die sich außerhalb Russlands befinden. Besteuert wird also das gesamte Welteinkommen des Steuerresidenten.
Was passiert, wenn Sie in Russland nicht steueransässig sind?
Auch Personen ohne russische Steueransässigkeit (налоговые нерезиденты) können in Russland einkommensteuerpflichtig sein, wenn es sich um Einkünfte aus russischen Quellen handelt (Art. 207 P. 1, Art. 209 Nr. 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation).
Was genau zu den Einkünften aus russischen Quellen gezählt wird, ist in Art. 208 P. 1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation aufgelistet.
Insbesondere sind das Dividenden und Zinsen, die von russischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Russland befindlichen Vermögenswerten sowie Einkünfte aus der Veräußerung von russischen Immobilien.
Steuersatz für Steuerausländer
Hierbei muss berücksichtigt werden, dass für Nichtsteueransässige grundsätzlich ein erhöhter Steuersatz vorgesehen ist. Momentan beträgt der Steuersatz für Nichtsteueransässige 30%, Art. 224 P. 3 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation. Einige wenige Ausnahmen aus dieser Regel sind ebenso Art. 224 P. 3 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation zu entnehmen. Der Regelsteuersatz (für Steueransässige) beträgt hingegen 13 %.
Gesetzesänderungen sowie abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen sind vorbehalten. Insbesondere kann das Deutsch-Russische Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung sein.
© Dr. Olga Kylina
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