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Rechtsanwendungspraxis: Das Unternehmen hat gegen die Vorschriften zum Aufenthalt von Ausländern in Russland verstoßen: Vor welchem Gericht kann der Bußgeldbescheid angefochten werden?

Art. 18.9 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs legt fest, dass auf Firmen, die Ausländer einladen bzw. empfangen und die Regeln zu ihrem Aufenthalt in Russland nicht einhalten, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 000 RUB verhängt werden kann.

Die russischen Wirtschaftsgerichte sind sich nicht einig, ob die Anfechtung solcher Bußgeldbescheide in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

In sieben Bezirken Russlands hat man sich zur Anfechtung eines Bußgeldbescheids an ein Wirtschaftsgericht zu wenden, während in den anderen drei Bezirken eine Klage bei einem ordentlichen Gericht statthaft ist.

Nachfolgend bekommen Sie einen Überblick anhand der Rechtsprechung, in welchem Bezirk zu welchem Gericht Sie gehen sollten.

Bezirk - Zuständiges Gericht

- Bezirk Wolga-Wjatka - Amtsgericht / ordentliche Gerichtsbarkeit [1]

- Bezirk Ostsibirien - Wirtschaftsgericht [2]

- Bezirk Ferner Osten - Wirtschaftsgericht [3]

- Bezirk Westsibirien - Amtsgericht / ordentliche Gerichtsbarkeit [4]

- Bezirk Moskau - Amtsgericht / ordentliche Gerichtsbarkeit [5]

- Bezirk Powolschje - Wirtschaftsgericht [6]

- Bezirk Nordwestrussland - Wirtschaftsgericht [7]

- Bezirk Nordkaukasus - Wirtschaftsgericht [8]

- Bezirk Ural - Wirtschaftsgericht [9]

- Bezirk Zentralrussland - Wirtschaftsgericht [10]

[1] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 7. Mai 2018 Nr. 12-АД18-2; Beschluss des Wirtschaftsgerichts des Bezirks Wolga-Wjatka vom 14. Oktober 2016 Nr. Ф01-4107/2016 in der Sache А43-10254/2016
[2] S. dazu: Beschluss des Dritten Appellationsgerichts vom 21. Februar 2019 in der Sache Nr. А69-3128/2018
[3] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 27. Februar 2019 Nr. 303-АД18-26144
[4] S. dazu:
Entscheidung des Obersten Gerichts der Republik Altai vom 1. März 2018 Nr. 21-31/2018; Beschluss des Siebten Appellationsgerichts vom 2. März 2016 in der Sache Nr. А27-13684/2015; Beschluss des Achten Appellationsgerichts vom 29. September 2016 in der Sache Nr. А75-6064/2016
[5] S. dazu: Beschluss des Wirtschaftsgerichts des Bezirks Moskau vom 4. April 2019 in der Sache Nr. А40-285812/2018
[6] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 19. April 2018 Nr. 306-АД18-3547
[7] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 27. Juni 2018 Nr. 307-АД18-7955
[8] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 6. Dezember 2018 Nr. 308-АД18-19696
[9] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 1. Oktober 2018 Nr. 309-АД18-15123
[10] S. dazu: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 26. Februar 2018 Nr. 310-АД17-23292

Quelle: https://online.consultant.ru/riv/cgi/online.cgi?req=news&op=page&page=%2...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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