Wie ist eine Repräsentanz bzw. eine Filiale unserer deutschen Firma in Russland zu gründen?
Wie ist eine Repräsentanz bzw. eine Filiale unserer deutschen Firma in Russland zu gründen?
Neben der Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) in Russland kann auch die Gründung einer Repräsentanz bzw. Filiale in Betracht kommen. Die Eröffnung bzw. Gründung einer Repräsentanz in Russland erfolgten durch eine Akkreditierung.
Status der Repräsentanz und Filiale:
Repräsentanzen und Filialen sind nach dem russischen Recht abgetrennte Unterabteilungen einer juristischen Person und vertreten und schützen die Interessen dieser juristischen Person. Dabei muss beachtet werden, dass sowohl Repräsentanzen und Filialen jeweils keine eigenen juristischen Personen sind und somit die Muttergesellschaft vollständig für die Repräsentanz oder Filiale haftet. Allerdings werden Urteile aus der Russischen Föderation nicht in Deutschland vollstreckt, sodass eine Haftung der deutschen juristischen Person in der Praxis selten auftauchen wird. Zudem wird die Repräsentanz oder Filiale auch nur im Rahmen der ihr von der juristischen Person vorgegebenen Repräsentanz oder Filialordnung tätig und hat dementsprechend weniger Spielraum als eine eigene juristische Person. Insbesondere erhält sie ihr Vermögen von „ihrer juristischen Person“.
Während eine Repräsentanz gem. Art. 55 P.1 ZGB RF lediglich nichtkommerzielle Aufgaben der Interessensvertretung wahrnimmt, wie beispielsweise Marktanalyse oder Vor-Ort-Kundengewinnung kann die Filiale alle Funktionen einer Repräsentanz wahrnehmen und zusätzlich auch unternehmerisch tätig werden.
Verfahren zur Gründung einer Repräsentanz
Um eine Repräsentanz oder Filiale zu gründen müssen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Internationale Steuerdienst Russlands Nr. 47 in Moskau) eingereicht werden. Eine Akkreditierung ist dabei unbefristet möglich. Die Dauer kann dabei zwischen 25 und 45 Arbeitstagen variieren. Jedoch gibt es die Option eins beschleunigten Verfahrens gegen eine Zusatzgebühr von 15.000 Rubel (ca. 165 Euro), wodurch sich das Verfahren auf fünf Arbeitstage verkürzt wird. Die Verwaltungsgebühr für die Akkreditierung beträgt 120 000 Rubel (ca. 1300 Euro).
Was benötigt man zur Akkreditierung:
- Antrag auf Akkreditierung
- Auszug aus dem Handelsregister des Landes in dem die juristische Person ihren Unternehmenssitz hat
- Nachweis der Registrierung der ausländischen Person als Steuerzahler
- Satzung der Gründergesellschaft
- Beschluss über die Gründung der Repräsentanz oder Filiale
- Geschäftsordnung der Repräsentanz oder Filiale
- Vollmacht für den Repräsentanz- oder Filialleiter
- Bestätigung der Bezahlung der Verwaltungsgebühr
- Zuvor: Einreichung des Antrags bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation für die Bestätigung der Arbeitnehmerzahl der Filiale oder Repräsentanz
Dabei müssen die im Ausland erteilten Unterlagen notariell beglaubigt ins Russische übersetzt werden und mit einer Apostille versehen werden.
Probleme bei der Akkreditierung:
Wenn falsche Angaben gemacht worden sind, die erforderlichen Dokumente nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht worden sind, bzw. sonstige Hindernisse bestehen, beispielsweise die Gesetzeswidrigkeit der Geschäftsordnung der Filiale oder Repräsentanz, so kann eine Akkreditierung versagt werden. Somit ist beim Akkreditierungsverfahren, mehr noch als bei der Registrierung auf die strikte Einhaltung der formellen Anforderungen zu achten.
Bei Fragen rund um die Akkreditierung stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
Insbesondere bieten wir an:
- Beratung über den konkreten Ablauf der Akkreditierung
- Umfassende Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer Filiale bzw. Repräsentanz und die Möglichkeit der geminderten Steueraufsicht
- Vorbereitung der benötigten Dokumente
- Umfassende Aufklärung der Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsordnung abgestimmt auf Ihr Unternehmen
- Stellen des Akkreditierungsantrags bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation sowie bei der Interbezirks-Inspektion des Föderalen Steuerdienstes der RF № 47 für die Stadt Moskau
Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: info@lex-temperi.de.