Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Verträge für Montageleistungen in Russland

Verträge für Montageleistungen in Russland

Verträge für Montageleistungen in Russland

Je nach den konkreten Umständen und der Gestaltung des Vertrags mit Ihrem russischen Partner kann eine Erbringung der Leistung vor Ort in Russland erforderlich sein – sei es Montage und Inbetriebnahme, Planungs- und Überwachungsleistung, Personalschulungen und Anweisungen oder die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen.

Durch den Montagevertrag verpflichtet sich eine Partei, bestimmte Montagearbeiten innerhalb festgesetzter Fristen gegen Entgelt auszuführen.
Es kann sich sowohl rein um einen Montagevertrag als auch um einen gemischten Vertrag – beispielsweise um einen Liefervertrag mit einzelnen Klauseln, die Montage der gelieferten Gegenstände vorsehen, – handeln.

Entscheidend ist dabei:

  • um welchen Vertragsgegenstand;
  • konkrete Art der Montageleistung;
  • und die Dauer der geplanten Arbeiten es sich handelt.

Was müssen Sie beachten, bevor Sie sich zur Ausführung von Montageleistungen in Russland vertraglich verpflichten?

Wichtig ist für Sie, in welcher Form Sie beabsichtigen die Montagearbeit in Russland zu erbringen.

Soll es eine kurz- oder längerfristige Entsendung von Mitarbeitern nach Russland sein, muss eine Repräsentanz, Filiale oder eine Tochtergesellschaft gegründet werden oder ist lediglich steuerliche Anmeldung erforderlich? All diese Fragen sind im Vorfeld zu berücksichtigen. Im Folgenden gehen wir auf diese und weitere Probleme ein und helfen Ihnen bei der strategischen Konzeption und Ausräumung rechtlicher Problemstellungen für Ihre Montageleistungen.

Zudem sind steuerrechtliche Besonderheiten solcher Dienstleistungen zu beachten.

Thema 1: Besteuerung mit russischer MwSt

Die russische MwSt ist bei Montagearbeiten in Russland nach Art. 148 P. 1 Nr. 1 Steuergesetzbuches fällig.
Der Grundsatz für die MwSt-Besteuerung: Liegt der Leistungsort in Russland, ist die russische MwSt fällig. Im Fall von Montagearbeiten wird der Leistungsort in Russland gesetzlich festgelegt. Die Rechnung für Montagearbeiten muss deswegen die russische MwSt in Höhe von 20% beinhalten.

Thema Nr. 2: Steuerliche Registrierung in Russland

Die Pflicht zur steuerlichen Anmeldung wird ausgelöst, wenn die in Russland zu erbringenden Arbeiten zur Begründung einer Betriebsstätte führen. Abgestellt wird hier auf die Einrichtung von stationären Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatz gilt als stationär, wenn er für die Dauer von über einem Monat eingerichtet wird. Bei Unterbrechungen werden die Arbeitstage zusammengerechnet.

Rechtsgrundlage: Art. 83 P. 4 i.V.m. Art. 11 P. 2 des russischen Steuergesetzbuches + Erläuterung des russischen Finanzministeriums vom 20.02.2019 Nr. 03-08-05/10955.

Wird die Anmeldung versäumt bzw. unterlassen, kann man hier mit Bußgeldern rechnen. Und zwar nicht nur für die unterlassene Registrierung, sondern auch für die Nichterfüllung von weiteren Pflichten, welche diese Registrierung nach sich zieht, wie z.B. Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.

Bei der Dauer der Arbeiten bis zu 30 Tagen ist die ausländische Montagefirma zur steuerlichen Anmeldung nicht verpflichtet. Die MwSt ist aber trotzdem fällig. Der russische Leistungsabnehmer agiert in so einem Fall per Gesetz als Steueragent und muss bei der Bezahlung der Rechnung die MwSt einbehalten und an das Finanzamt abführen (Art. 161 P. 2 S. 2 Steuergesetzbuch).

Thema Nr. 3: Besteuerung mit der Gewinnsteuer

Zwingend zu beachten in diesem Kontext sind neben den Vorschriften des russischen Steuergesetzbuches Regelungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Russlands mit anderen Staaten.
Bei der Besteuerung mit der russischen Gewinnsteuer ist die Behandlung der Betriebsstätte nach dem Deutsch-Russischen DBA ausschlaggebend (dessen Art. 5 Abs. 3). Hier sind nunmehr nicht 30 Tage, sondern 12 Monate relevant. Die Gewinnsteuerpflichtigkeit wird also nicht sofort ausgelöst, sondern erst wenn die Montagetätigkeit länger als 12 Monate dauert.

Bei der Einschaltung von Subunternehmen muss beachtet werden, dass die Zeit, die solche Subunternehmen für ihre Arbeit aufwenden, dem Hauptauftragnehmer – also Ihnen – zugerechnet wird.

Ausländerrecht beachten

Da das Know-how Ihrer Mitarbeiter bei Montageleistungen nicht selten ebenfalls vor Ort gebraucht wird, kommen Sie an den migrationsrechtlichen Bestimmungen nicht vorbei.
Notwendig für die Einreise ist in jedem Fall ein – einfaches oder Multigeschäftsvisum (sog. „Montagevisum“).
Da die Geltungsdauer solcher Visa begrenzt und bei einem einfachen Geschäftsvisum die Einzahl von Ein- und Ausreisen eingeschränkt ist, sollten Sie auch entscheiden, ob Sie die Mitarbeiter rechtzeitig auswechseln und ihre Visa jeweils verlängern lassen oder weitere Beschäftigungsoptionen – wie zum Beispiel die Anstellung solcher Mitarbeiter als hochqualifizierte Spezialisten bei einer russischen Tochtergesellschaft, die bestimmte migrationsrechtliche Erleichterungen genießen, aber auch mit höheren Anforderungen an den Arbeitgeber verbunden sind, – in Erwägung ziehen.

Wesentliche Erleichterung: Ausländische Mitarbeiter, die Montage-, Service- oder Garantiedienstleistungen und Mängelbeseitigungsleistungen für nach Russland gelieferte technische Anlagen erbringen benötigen keine gesonderten Arbeitsgenehmigungen.

Zulassungen

Wichtig können unter Umständen solche Aspekte sein wie die Notwendigkeit einer Lizenz oder Zulassung für die Ausführung konkreter Arbeiten und gegebenenfalls der Beitritt den bestimmten Selbstverwaltungsorganisationen als Voraussetzung für solche Lizenzen oder Zulassungen. Oder auch die Hinzuziehung von ausländischen oder russischen Subunternehmen und die damit verbundenen Haftungsfragen.

Unsere Leistungen im Bereich Verträge für Montageleistungen in Russland -
Unser Team berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Montageleistungen in Russland.


Insbesondere bieten wir an:

  • Strategische Konzeptionierung von Gestaltungsoptionen für die Ausführung von Montagearbeiten in Russland
  • Beratung über steuerrechtliche, migrationsrechtliche oder sonstige begleitende Fragen in Zusammenhang mit der Erbringung von Montageleistungen in Russland
  • Erstellung und Gestaltung von Montageverträgen und einzelnen Klauseln zur Erbringung von Montageleistungen sowie begleitender Verträge und Vereinbarungen (wie Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträge)
  • Prüfung, Anpassung und Ergänzung von bestehenden Montageverträgen
  • Verhandlung von Montageverträgen mit Ihrem russischen Geschäftspartner
  • Steuerliche Anmeldung bei der Begründung der Betriebsstätte
  • Unterstützung bei der Einreichung von Steuererklärungen

Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: info@lex-temperi.de.

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