Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Mietverträge im russischen Recht

Mietverträge im russischen Recht

Mietverträge im russischen Recht

Grundsätzlich unterscheidet sich das russische Mietrecht in seinen Grundzügen nicht allzu sehr vom deutschen Mietrecht, sodass Sie keine Überraschungen zu erwarten haben. Jedoch stellt das russische Mietrecht einige Besonderheiten auf, falls der Mieter keine russische Staatsbürgerschaft besitzt.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich an ihrem Aufenthaltsort registrieren lassen. Diese Pflicht trifft seit dem 27.06.2018 den Vermieter (закон от 27.06.2018 № 163-ФЗ «О внесении изменений в Федеральный закон «О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации»).
Als Mieter müssen Sie dem Vermieter jedoch eine Bestätigung über die Ankunft überreichen.

  • Die Ankunftsbestätigung,
  • Eine Kopie des Passes,
  • Eine Kopie des Migrationsausweises,
  • Eine Kopie des Visums.

Wie auch im deutschen Mietrecht gilt, dass sich die beiden Mietvertragsparteien über das Mietobjekt, die Mietdauer (wenn keine Dauer vereinbart ist, gilt der Vertrag auf eine unbestimmte Zeit geschlossen) und den Mietzins zu einigen haben. Soweit keine abweichende gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist bestimmt ist, beträgt diese bei Mietverträgen über Immobilien drei Monate (vgl. Art. 610 P. 2 ZGB RF).

  • Wenn die Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, muss dieser Vertrag in schriftlicher Form geschlossen werden;
  • Wenn eine der Parteien eine juristische Person ist, muss der Vertrag unabhängig von der Laufzeit schriftlich geschlossen werden;
  • Wenn der Mietvertag über Immobilien für länger als ein Jahr geschlossen wird, muss dieser registriert werden, damit er gültig ist (Art. 651 ZGB RF).

Zusätzlich sollten Sie beachten, dass Sie den Vertrag auch in allen Einzelheiten verstehen, damit Sie bei etwaigen Streitigkeiten vor Gericht auch ihre Standpunkte und Rechte durchsetzen können. Hierzu empfiehlt es sich, den Vertrag sowohl auf Deutsch, als auch auf Russisch aufzusetzen.



Bei Fragen rund um den Abschluss eines Mietvertrags und die dazugehörige Vertragsgestaltung und Registrierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Insbesondere bieten wir an:

  • Beratung über das russische Mietsrecht und Immobilienmietsrecht
  • Gestalten eines für Sie passenden Mietvertrags
  • Überprüfen von einzelnen Mietvertragsklauseln
  • Übersetzen des Vertrags und Hilfe beim Prozess der Registrierung

Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: info@lex-temperi.de.