Lieferverträge und Rahmenlieferverträge
Lieferverträge und Rahmenlieferverträge
Die Verhandlungen mit Ihrem russischen Partner sind erfolgreich abgeschlossen, es besteht Einvernehmen über alle relevanten Lieferbedingungen und Sie sind bereit die Lieferung so schnell wie möglich abzuwickeln. Die russische Seite besteht aber darauf, einen Außenhandelsvertrag zu unterzeichnen. Sie fragen sich, ob Sie diesen zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen müssen.
Hierfür gibt es mehrere Gründe.
Speziell im deutsch-russischen Handelsverkehr kann die Wirksamkeit Ihres Liefervertrags mit Russland von der Schriftform abhängig sein.
- Das ist bereits dann der Fall, wenn Ihr Vertragsverhältnis dem UN-Kaufrecht unterliegt. Denn Russland hat – im Gegensatz etwa zu Deutschland – von dem nach dem UN-Kaufrecht zulässigen Schriftformvorbehalt (Art. 12, 96 CISG) Gebrauch gemacht. Damit bedürfen internationale Kaufverträge, Angebot und Annahme, aber auch sämtliche Vertragsänderungen und Nachträge in deutsch-russischen Verträgen mit Anwendung des russischen Rechts zwingend der Schriftform.
- Ferner benötigt man einen schriftlichen Vertrag für die Zollabwicklung.
- Der russische Partner ist darüber hinaus auf russische devisenrechtliche und buchhalterische Vorgaben sowie auf Anforderungen der Hausbank des Warenempfängers angewiesen, welche ebenso einen schriftlichen Vertrag erforderlich machen.
Auch für Sie als deutschen Lieferanten kann der Liefervertrag mit Ihrem russischen Partner mehrere Vorteile haben. Beide Parteien sind in der heutigen durch zahlreiche Krisen geprägten Zeit bspw. an Vermeidung von Wechselkursrisiken bzw. an Berücksichtigung von eventuellen Einfuhrbeschränkungen interessiert.
Wann ist bei Lieferungen nach Russland ein Rahmenliefervertrag abzuschließen?
Insbesondere wenn Sie ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis mit ihrem russischen Partner zu pflegen beabsichtigen kann ein Rahmenliefervertrag gegenüber mehreren Einzelverträgen die notwendige Flexibilität über beispielsweise Mengen, Preise und Lieferzeiten gewährleisten.
Mit Ihrer Ware möchten Sie – z.B. als Lebensmittelproduzent – Ihren russischen Kunden in regelmäßigen Abständen oder auch nach Bestellungen des Kunden beliefern. Es handelt sich also um eine langfristige Beziehung und zugleich um mehrere Einzellieferungen. Zumindest bezüglich Mengen, Preisen und Lieferzeiten muss hier eine mehr oder weniger weitreichende Flexibilität bewahrt werden. Immer wieder Einzelverträge auszuhandeln ist bei dieser Art der Geschäftsbeziehung zu zeitraubend: Die Lösung ist hier ein Rahmenvertrag.
Mit einem Rahmenliefervertrag einigen Sie sich über all diejenigen Bedingungen, die während der Gesamtdauer der Geschäftsbeziehung konstant bleiben können.
Diese Bedingungen können Sie mit einem Rahmenliefervertrag sicher aushandeln:
- Vertragsgrundlagen,
- Bestellungsvorgang,
- Vergütungen und Zahlungsbedingungen,
- Dauer,
- Kündigung,
- Haftung,
- Gewährleistung,
- Eigentumsvorbehalt,
- Versicherungen,
- Immaterialgüter- und Urheberrechte,
- Geheimhaltung,
- Datenschutz,
- Erfüllungsort,
- anwendbares Recht und Gerichtsstand,
- Währungsklauseln und devisenrechtliche Bestimmungen,
- Force Majeure-Klauseln,
- Lieferbedingungen nach INCOTERM´s.
Als Vertragsanlage kann etwa Muster für einen Bestellungsantrag beigefügt werden, was eine rechtssichere Grundlage für die Abwicklung von künftigen Einzelbestellungen sein wird.
Unser Team berät Sie in allen oben genannten und weiteren Fragen rund um das Thema Lieferung nach Russland.
Insbesondere bieten wir an:
- Strategische Konzeptionierung von Lieferungen nach Ihren Vorstellungen
- Erstellung und Gestaltung von Lieferverträgen und Rahmenlieferverträgen
- Ausarbeitung und Gestaltung von einzelnen Vertragsklauseln
- Prüfung, Anpassung, Ergänzung von bestehenden Lieferverträgen und Rahmenlieferverträgen
- Verhandlung von Lieferverträgen und Rahmenlieferverträgen mit Ihrem russischen Geschäftspartner