Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Kooperationsverträge

Kooperationsverträge

Kooperationsverträge

Wenn Sie mit einem russischen Wirtschaftspartner ein Projekt gestalten und damit ein gemeinsames Ziel verfolgen wollen, kann eine Kooperationsvereinbarung unter Umständen für Sie eine günstige Option darstellen.

Eine Kooperationsvereinbarung wirkt dabei als eine Art Rahmenvereinbarung für eine gemeinsame Tätigkeit und ist sozusagen der rechtliche Fahrplan für das gemeinsam durchzuführende Projekt, bei welchem beide Vertragspartner als ein gemeinsamer wirtschaftlicher Träger fungieren.

Hierbei können zunächst abstrakt – um die nötige Flexibilität zu wahren – die Pflichten der jeweiligen Vertragspartner und damit die Aufgabenverteilung festgehalten werden. Diese Rollenverteilung kann weiter auch durch Normen ergänzt werden, welche die gemeinsame Nutzung der Ressourcen festlegen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die klare Definition von Nutzungsrechten geworfen werden, um das eigene Gefährdungspotential zu minimieren.

Sowie die beiden Parteien der Kooperationsvereinbarung ein gemeinsamer wirtschaftlicher Träger sind, ist es im Anschluss besonders wichtig klar zu definieren, wie die Abrechnung des Forderungsmanagements gestaltet wird und wie die Kosten- und Gewinnaufteilung im Sinne beider Vertragsparteien abgewickelt wird. Damit beugen Sie müßigen und womöglich langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor und bewahren ein gutes Geschäftsverhältnis zu ihrem Vertragspartner.

Wie bei allen längeren Vertragsbeziehungen ist es auch bei der Kooperationsvereinbarung empfehlenswert, alle Nebenschaufelder der geplanten gemeinsamen Tätigkeit rechtlich festzuhalten und auf das Projekt abzustimmen. In Betracht kommen dabei insbesondere Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Konfliktsbeilegungsmechanismen und Bestimmungen über die Laufzeit der Kooperation und Möglichkeiten der (vorzeitigen) Beendigung dieser.

Bei Fragen rund um Kooperationsvereinbarung mit ihrem russischen Partner und die sichere rechtliche Gestaltung eines solchen Vertrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Insbesondere bieten wir an:

  • Beratung zur optimalen Gestaltung einer Kooperationsvereinbarung
  • Übersetzung ins Russische
  • Überprüfen einzelner Vertragsklauseln
  • Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung für Sie

Sie erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse: info@lex-temperi.de.

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