Einreise zur Arbeit in die Russische Föderation
Einreise zur Arbeit in die Russische Föderation
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer bei einer ausländischen oder russischen Organisation oder auch bei einer russischen Filiale oder Repräsentanz einer ausländischen Organisation arbeiten wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im folgenden Zeitstrahl dargestellt und werden im Folgenden erläutert.
Für Staatsbürger aus Belarus oder Kasachstan und Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gelten abweichend-vereinfachte Regelungen.
Schritte im Einzelnen
1. Voraussetzung: Erhalt der Quote
Wenn Sie als Arbeitgeber einen ausländischen Angestellten beschäftigen möchten, müssen Sie an der Quotenverteilung für ausländische Abreitnehmer teilnehmen. Bei diesem Verfahren werden landesweit die Quoten für den Bedarf ausländischer Arbeitnehmer in der Russischen Föderation ermittelt. Die Frist dabei ist ein Stichtag in der Mitte des vorherigen Jahres. Die Einreichung des Antrags beinhaltet die obligatorische Registrierung bei den "Migrationsquoten" auf der Website www.migrakvota.gov.ru.
Eine Ausnahme von dieser Quotenregelung gilt dabei für verschiedene gehobene Beschäftigungspositionen, wie beispielsweise für leitende Geschäftsführer (Generaldirektoren), Ingenieure und wissenschaftliches Personal und für hochqualifizierte Spezialisten
2. Voraussetzung: Arbeitsgenehmigung für den Arbeitgeber
Zeitlich vorgelagert vor der Beantragung einer konkreten Arbeitserlaubnis, braucht der Arbeitgeber zunächst überhaupt eine Genehmigung ausländische Arbeitnehmer beschäftigen zu dürfen. Möchte der Arbeitgeber hochqualifizierte Spezialisten beschäftigen, so gilt dieses Erfordernis nicht!
Um eine solche Arbeitsgenehmigung zu erhalten, muss der Arbeitgeber zunächst eine Stellungnahme des staatlichen Dienstes für Beschäftigung (Arbeitsamt) einholen, welcher über die Sach- und Zweckmäßigkeit der Einstellung ausländischer Mitarbeiter entscheidet. Vereinfacht gesagt prüft das Arbeitsamt, ob die konkrete Beschäftigungspositionen nicht von russischen Arbeitnehmern ausgeführt werden können. Wenn die Stellungnahme des Arbeitsamts positiv ausfällt, kann der Arbeitgeber sodann die Arbeitsgenehmigung für ausländische Beschäftigte bei der örtlichen Migrationsbehörde (Abteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten) beantragen. Dabei fällt eine Gebühr von 10.000 Rubel pro ausländischen Beschäftigten an. Beachten Sie, dass dieser Prozess bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen kann.
3. Voraussetzung: Arbeitserlaubnis für den Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer braucht man in Russland eine Arbeitserlaubnis. Eine Ausnahme gilt für Staatsbürger aus der EAWU. Auch ausländische Mitarbeiter einer Filiale oder Repräsentanz einer ausländischen Gesellschaft brauchen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, soweit ein internationaler Vertrag das Arbeitserlaubniserfordernis durch die Akkreditierung beseitigt. Mit Deutschland besteht derzeit jedoch noch kein Vertrag, sodass auch Mitarbeiter einer Filiale oder Repräsentanz eine Arbeitserlaubnis benötigten. Die Arbeitsgenehmigung des Arbeitgebers gilt als Grundlage für die konkrete Arbeitserlaubnis. Neben der Passkopie und der Gesundheitsbescheinigung bedarf es für die Arbeitserlaubnis weiterer Dokumente. So muss der Arbeitnehmer seine Kenntnisse der russischen Sprache, Geschichte, Gesellschaftskunde und Grundlagen des russischen Rechts nachweisen; auch dieses Erfordernis entfällt bei hochqualifizierten Spezialisten. Nach der Arbeitsaufnahme muss der ausländische Mitarbeiter die Migrationsbehörde innerhalb 3 Werktage benachrichtigen. Die Einholung der Arbeitserlaubnis kann bis zu 10 Tage dauern.
4. Voraussetzung: Arbeitsvisum und Änderung nach der Einreise
Damit der Ausländer in Russland einreisen kann, braucht er ein Visum. Für die Erteilung des Visums bedarf es einer vorhergehenden Einladung des Arbeitgebers, welcher der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde (Hauptverwaltung für Migration des Ministeriums für innere Angelegenheiten) stellt. Der ausländische Arbeitnehmer reist dabei zunächst mit einem einmaligen Visum für die Dauer von drei Monaten ein. Nach der Einreise muss dieses Einreisevisum in ein mehrfaches Arbeitsvisum umgewandelt werden. Dafür ist ebenfalls die Hauptverwaltung für Migration des Ministeriums für innere Angelegenheiten zuständig. Sowohl die Arbeitsgenehmigung als auch die Arbeitserlaubnis werden für höchsten ein Jahr ausgestellt und sind regional begrenzt. Sie können allerdings verlängert werden.
Bei Fragen rund um die Einreise zur Arbeit in Russland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Insbesondere bieten wir an:
- Beratung über die Quotenregelung für ausländische Arbeitnehmer
- Antragstellung für die Quotenteilnahme
- Aufklären über die Arbeitsgenehmigung für den Arbeitgeber
- Hilfe bei der Stellung eines Antrags beim Arbeitsamt
- Hilfe bei der Zusammenstellung von Dokumenten für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
- Beratung für das richtige Vorgehen zum Einstellen ausländischer Arbeitnehmer in der Russischen Föderation
Sie erreichen uns unter folgender Email-Adresse: info@lex-temperi.de.