Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

ZWANGSKONVERTIERUNG DER ADR´S VON GASPROM IN DIE LOKALEN AKTIEN VON GASPROM

Werte Kunden!

Um die bei uns bereits eingegangenen Anfragen fair und effizient bearbeiten zu können, müssen wir leider die Annahme weiterer Aufträge ab dem 7.9.2022 bis auf Weiteres schließen.
Wenn Sie uns bereits eine Anfrage gesendet haben, wird diese bearbeitet. Bitte beachten Sie allerdings, dass unsere Rückmeldung wegen einem sehr hohen Aufkommen einige Tage ausbleiben kann.
Machen Sie sich bitte keine Sorgen und sehen Sie bitte von Anrufen ab. So kommen wir auf Sie deutlich schneller zurück.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Informationen zum Ablauf der Zwangsumwandlung:

1. Die Zwangskonvertierung kann ausschließlich bei der Depot-Abteilung in Moskau beantragt werden.

2. Die Anträge samt Banknachweise sind bis zum einschließlich 11.10.2022 einzureichen.

ANMERKUNG: Am 07.10.2022 ist das Föderale Gesetz Nr. 318-ФЗ über die Verlängerung dieser Frist um einen Monat in Kraft getreten. Die Beantragung der Zwangskonvertierung ist für alle ADR-Programme bis zum 11.11.2022 möglich.

3. Die Beantragung vor Ort können wir für Sie komplett abwickeln. Das heißt, dass wir für Sie aufgrund einer auf uns lautenden Vollmacht den Antrag in russischer Sprache ausfüllen und unterschreiben, Banknachweise final bearbeiten und einreichen und die Konvertierungsgebühr bezahlen.

4. Die Konvertierungsgebühr beträgt 1,50 Rubel pro Aktie (nicht pro ADR).

Ein Berechnungsbeispiel:

Angenommen, Sie besitzen 10.000 ADR´s.

Die Umwandlung erfolgt mit dem Koeffizient 1:2.

Das bedeutet, dass Sie für Ihre 10.000 ADR´s 20.000 lokale Aktien bekommen.

Für die 20.000 lokale Aktien wird die Gebühr von 1,50 Rubel pro Aktie erhoben.

Sie müssen deswegen die Gebühr in Höhe von 30.000 Rubel (20.000 × 1,50) entrichten.

DIE GEBÜHR IST INNERHALB VON DREI WERKTAGEN NACH DER ENTGEGENNAHME DES ANTRAGS AN DIE BANK ZU ZAHLEN.

!! BITTE BEACHTEN !! LAUT DER AKTUELISIERTEN AUSFÜLLHILFE FÜR DEN KONVERTIERUNGSANTRAG IST DIE KONVERTIERUNGSGEBÜHR IM FALLE DER ABLEHUNG ERSTATTUNGSFÄHIG !!

5. Die Frist bis zum 11.11.2022 gilt für die Einreichung der Anträge. Entschieden aufgrund der eingereichten Anträge wird erst nach dem Schließen der Antragsverfahrens, d.h. nach dem 11.11.2022.

6. Die im Antragsformular anberaumte 15-tägige Frist für die Gültigkeit der Bankbestätigungen wird zumindest bei der Entgegennahme des Antrags durch die Depot-Abteilung großzügig gehandhabt.

Es ist zwar sinnvoll, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Frist von 15 Kalendertagen möglichst einzuhalten, um auch auf der Etappe der Entscheidung über den Antrag auf der sicheren Seite zu sein. Allerdings wird das Verstreichen dieser Frist die Antragstellung an sich nicht behindern.
Manche Anleger sollen durch diese wohlwollende Einstellung der Depot-Abteilung zum aktiven Handeln ermutigt werden.

7. Da für jeden Banknachweis eine Apostille verlangt wird, müssen von den Bankunterlagen zunächst notarielle Kopien erstellt werden, welche sodann mit Apostillen zu versehen sind.

Aktuell arbeiten wir daran, diesen Service direkt über die Notariate und das Landgericht in Passau anbieten zu können, um für alle Bewerber gleiche Fristen zu gewährleisten.
Falls Sie uns noch keine Vollmacht erteilt haben, müssen wir über die notarielle Beglaubigung und Apostillierung der Vollmacht gesondert sprechen.

Die Verwahrerketten (siehe Ziff. 8.3.) müssen nicht zwingend mit schriftlichen Nachweisen belegt werden. Ausreichend ist, wenn die Verwahrerkette im Antrag eingetragen wird. Wenn Sie einen Nachweis von Ihrer Bank bekommen können, ist dies allerdings von Vorteil. Ein schriftlicher Nachweis bedeutet für Sie gleichzeitig einen Mehraufwand, denn für derartige Nachweise wird eine Apostille erforderlich sein.

8. Folgende Nachweise müssen dem Antragsformular beigefügt werden:

8.1. Eine Bestätigung Ihrer Bank bzw. Ihres Brokers, dass Sie am 27.04.2022 Eigentümer der ADR´s waren. Genügen werden sowohl Bestätigungen exakt zu dem im Gesetz benannten Datum als auch Bestätigungen des Eigentumsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, welcher den 27.04.2022 abdeckt.

8.2. Aussagekräftige Nachweise, dass Ihnen die Umwandlung im ordentlichen Verfahren verweigert wurde oder diese wegen der Sanktionen / Einschränkungen / Hürden endgültig gescheitert ist.

Akzeptiert werden direkte Verweigerungsschreiben, ein aussagekräftiger Schriftwechsel mit der Bank, mit der Zwischenstellen (Broker, Verwahrer, Emittenten etc.), notariell beglaubigte Screenshots zu den Bewegungen auf den Depots bei Online-Banken, Konvertierungsinstruktionen, welche zurückgewiesen wurden, offizielle Mitteilungen/Veröffentlichung der Banken bzw. Broker, dass diese aufgrund der aktuellen Lage keine Umwandlungen durchführen (können).

Auch beliebige weitere Nachweise dürfen bei uns zur ersten Auswertung eingereicht werden.

8.3. Zuverlässige und lückenlose Angaben zur Verwahrketten in Ihrem konkreten Fall.

In Bezug auf die hier relevanten ADR´s von Gasprom wird die Verwahrerkette stets mit dem Emittenten von ADR´s – The Bank of New York Mellon – beginnen und stets mit Ihrer Bank enden, bei der Ihr Depot geführt war/wird. Die Zwischenstellen können sein: die Clearstream, die Euroclear, die DTC, alle Lagerstellen, alle Sammelkonten der Verwahrer oder Broker, Ihre früheren Depots.

Für Ihre aktuelle depotführende Bank müssen darüber hinaus folgende Angaben gemacht werden:

Die (1) Lizenz- bzw. Registernummer der depotführenden Bank, (2) die Webseite der Behörde/Stelle/Einrichtung, welche die benannte Lizenz bzw. Registereintragung für die Verwahrertätigkeit erteilt hat, sowie (3) eine E-Mail der depotführenden Bank.

9. Für eine zügige Zustellung der Banknachweise nach Moskau werden wir einen Kurierservice organisieren. Um Ihre Kosten solidarisch aufzuteilen, werden wir zwei bis drei Termine anbieten, an denen die Sammelsendungen stattfinden werden.

Die Kuriertermine sind wie folgt: 23.9.2022 und 30.9.2022.

Änderungen sind vorbehalten. Die konkreten Reiserouten müssen noch im Detail durchgearbeitet werden.

DIE VORSTEHENDEN INFORMATIONEN KÖNNEN TÄGLICH AKTUALISIERT WERDEN.
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ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN:

1. Werden auch für Minderjährige Zwangskonvertierung vorgenommen?

Grundsätzlich sollte dies nach Aussage der Depot-Abteilung möglich sein. Die Details werden noch bankintern geregelt. Prüfen Sie bitte Aktualisierungen dieser Information hier.
Auf jeden Fall kann man für die Minderjährigen alle Unterlagen und Vollmachten vorbereiten, welche die Befugnis zur Zwangsumwandlung beinhalten werden.

2. Werden auch für Minderjährige Depots und Rubelkonten eröffnet?

Ja. Hierfür gelten allerdings gesonderte Regeln für die Vollmachten.

3. Muss man alle Seiten Ihres Reisepasses notariell beglaubigen lassen?

Die anfängliche Anforderung der Bank war so, dass man alle Seiten des Passes kopieren musste. Aktuell ist diese Anforderung gelockert worden. Sie dürfen nun lediglich von den Seiten mit personenbezogenen Daten notariell beglaubigte Kopien erstellen lassen.

4. Darf man notarielle Beglaubigungen der Passkopien durch amtliche Beglaubigungen (z.B. erstellt beim Bürgerbüro) ersetzen?

Nein. Ihre Passkopie muss notariell beglaubigt werden.

5. Muss man auch den Originalpass einreichen?

Nein. Eine notariell beglaubigte Passkopie ersetzt den Originalpass.

6. Muss auch für die Zwangsumwandlung ein Rubelkonto eröffnet werden?

Ja.

7. Muss man für die Zwangskonvertierung unbedingt ein via E-Mail vorgeöffnetes "C"-Konto haben? Ist das ein Problem, wenn ich noch kein "C"-Konto habe?

Nein. Das Prozedere kann auch ohne ein vorgeöffnetes "C"-Konto begonnen werden. Das Depot wird Ihnen dann im normalen Verfahren eröffnet.

8. Kann man die Zwangsumwandlung von Gasprom ARD´s auch bei der Raiffeisenbank beantragen? Die wird doch in vielen Quellen als Custodian Bank geführt.

Die Zwangsumwandlung von Gasprom ARD´s kann lediglich über die Gasprombank abgewickelt werden.
Die Raiffeisenbank ist nach der Angaben der Russischen Zentralbank für andere ARD-Programme zuständig.

9. Ich habe gehört, dass für den Empfang konvertierter Nicht-Gazprom-Aktien (also z.B. Norilsk-Aktien) auf das GPB-Depot ein Antrag gestellt werden muss.
Und zwar persönlich in der GPB-Filiale Moscow office, 2nd Verkhniy Mikhailvsky proezd, 9, buiding 11. Dieser Antrag wäre dann 30 Tage gültig. Können Sie das bestätigen? Gilt diese Notwendigkeit eines persönlich einzureichenden Antrags auch für reguläre Überträge/Transfers (Aktie West-Depot --> Aktie GPB-Depot, ohne Zwang)?

Ja, für die Annahme der Nicht-Gasprom-Aktien muss man eine Erhaltsinstruktion abgeben. Diese Instruktion kann aufgrund der auf uns lautenden Vollmacht unterschrieben werden.

Für die Erhaltsinstruktion muss man seit kurzen eine Form MT 542 vorlegen. Wenn Sie diese Form nicht beschaffen können, kann man ersatzweise nur das Trade Date und das Settlement Date übermitteln. Ohne diese zwei Daten kann die Instruktion nicht abgegeben werden.

Die Gasprom-Aktien kommen ohne eine Instruktion an. Für alle anderen Aktien muss man die Erhaltsinstruktion abgeben.

Die Erhaltsinstruktion gilt ausschließlich für den regulären Tausch. Bei der Zwangskonvertierung läuft die Annahme nach eigenen Regeln.

10. Wie/an wen soll die Zahlung (in Rubel?) innerhalb von 3 Tagen nach Annahme des Antrags erfolgen ?

Die es sich hier um die Gebühr der Gasprombank handelt, ist die Konvertierungsgebühr logischerweise an die Gasprombank in Rubel zu entrichten.

Die Gebühr kann per Banküberweisung oder in bar durch die Einzahlung in der Kasse der Bank entrichtet werden.

11. Sind auch die Depotauszüge vom 31.3.22 sowie 30.6.22 als Beleg ausreichend, die ja belegen, dass ich sowohl vor als auch nach dem Stichtag Eigentümer war?

Wenn die 15-tägige Gültigkeitsfrist für die Banknachweise ausgeblendet wird, dann sind die vorbezeichneten Auszuge ausreichend.

12. Da die BNY die Konvertierungsbücher geschlossen hat, wird die Zwangskonvertierung höchst wahrscheinlich so lange nicht möglich sein, bis die Bücher wieder von B NY geöffnet werden (falls die überhaupt wieder geöffnet werden). Haben Sie dazu von der GBP evtl. nähere Informationen?

Die Zwangskonvertierung nach dem russischen Gesetz steht in keinerlei Verbindung oder Abhängigkeit mit dem Willen bzw. der Handlungsbereitschaft sämtlicher weiterer Beteiligter der ADR-Programme. Das Prozedere der Zwangskonvertierung wurde als ein Pendant zu regulären Konvertierungen eingeführt. Das ist ein separates und eigenständiges Verfahren, welches nach eigenen Regeln durchgeführt wird. Die Regeln der regulären Umwandlungen (z.B. Öffnen oder Schließen der Bücher) gelten für die Zwangskonvertierung nicht.

13. Wie viele erfolgreiche Konvertierungen haben Sie durchgeführt?

Die Bank wird die Entscheidungen über die eingereichten Anträge erst nach dem 11.11.2022 treffen. Logischerweise können im September / Oktober 2022 noch keinerlei Ergebnisse für die eingereichten Anträge vorliegen.

14. In Ihrer ersten email bzgl. der Depoteröffnung bei der Gasprombank hatten Sie geschrieben (siehe Anhang): 5. Auf dieses Depot kann man wohl auch weitere russische Aktien - z.B. die von Sberbank - übertragen. Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar wieso von Anfang an bekannt gewesen sein sollte, dass man über die GPB nur die Gasprom ADR's zwangskonvertieren kann.

Die Möglichkeit, auf das Depot bei der GBP beliebige Aktien einbuchen zu können, steht in keinem logischen Zusammenhang mit dem Prozedere der Zwangskonvertierung.

Das Depot ist ein KONTO (ein Platz), auf welchem die Aktien verwahrt werden. Im Depot von GPB können sich beliebige Aktien befinden (verwahrt werden), wenn diese Aktien dorthin übertragen worden sind. Mit anderen Worten: Das Depot kann als Verwahrstelle für unterschiedliche Aktien genutzt werden.

Die Zwangskonvertierung ist ein VERFAHREN, mit welchem ein Übertrag der Aktien in dieses oder auch ein anderes Depot erfolgt. Für die Zwangskonvertierung - also für die Abwicklung des VERFAHRENS - sind per Gesetz die Custodian Banken zuständig. Die GPB ist nicht für alle ADR-Programme die Custodian Bank, sondern nur für das ADR-Programm von Gasprom. Folglich wird über die GPB lediglich die Zwangskonvertierung von Gasprom ADR´s durchgeführt.

15. In den Foren mehren sich stimmen, dass die Zwangsumwandlung bei GPB nicht funktioniert und das es außer rausgeschmissenes Geld nichts gibt…

Die Entscheidungen werden per Gesetz erst nach dem Antragsschluss, also nach dem 11.11.2022, getroffen. Wie kann Jemand im September/Oktober wissen, dass die Zwangsumwandlung nicht funktioniert?

16. Die Frist ist nach meinen Kenntnissen um einen Monat verlängert worden. Demnach fällt die Entscheidung über die Konvertierung auch erst einen Monat später?

Ja, die Entscheidung über die Konvertierung wird erst nach dem Ablaufen der (neu gefassten) gesetzlichen Frist getroffen.

17. Lt. Medien öffnet die BNY die Bücher und Clearstrem spielt auch mit. Ein Umtausch ist dennoch weiter über den von uns gewählten Weg realistisch?

SIEHE die Antwort Nr. 12.
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ABWICKLUNG:

Falls Sie unsere Unterstützung bei der Zwangsumwandlung in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte an olga.kylina@lex-temperi.de umgehend eine E-Mail mit dem Betreff „ZwKonv_Gasprom_Banknachweise“ und übersenden Sie uns zur Vorabprüfung ALLE Informationen und Dokumente nach Ziff. 8.1., 8.2. und 8.3., welche Sie parat haben.

Einfache Scankopien sind für unsere Vorabprüfung ausreichend.

Nach der Auswertung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen unser Angebot zukommen lassen, in dem alle Kosten berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Olga Kylina

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