Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
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  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Wir haben vor, eine Wohnimmobilie in Russland zu kaufen - Welche Dokumente benötigen wir für den Kauf?

Mit dieser Auskunft möchten wir Sie über die Unterlagen informieren, welche Sie bei der Anschaffung einer Wohnung in Russland stets benötigen werden.
In einem Einzelfall können noch weitere Dokumente verlangt werden.

Was legen Sie beim Kauf vor?

1. Aufenthaltstitel

Ausländische Personen müssen legal einreisen und sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation zum Zeitpunkt des Kaufs ebenfalls legal aufhalten. Legale Einreise wird mittels folgender Titel bestätigt:

  • Ein Visum unabhängig vom Zweck der Einreise; Sie können also auch mit einem Touristenvisum den Kaufvertrag zum Erwerb einer Immobilie abschließen,
  • Eine befristete (zeitweilige) Aufenthaltserlaubnis
  • Bzw. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
2. Deutscher Reisepass und seine notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Der Käufer wird sich identifizieren lassen müssen. Daher wird eine Übersetzung des deutschen Reisepasses durch einen vereidigten Übersetzer benötigt. Die Unterschrift des Übersetzers bedarf notarieller Beglaubigung. Das Amt des deutschen Notars muss für den Gebrauch in Russland zusätzlich durch eine Apostille bestätigt werden. Die Apostille gehört wiederum übersetzt.

TIPP: Sie ersparen sich die Apostille, wenn Sie die Übersetzung bei einem in Russland zugelassenen Übersetzer bestellen und dann die Unterschrift des Übersetzers bei einem russischen Notar beglaubigen lassen.

3. Notariell beglaubigte Zustimmung des Ehepartners

Sollten nicht gleich beide Ehepartner im Kaufvertrag „Käufer“ sein, brauchen die Eheleute nach russischem Recht eine notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Ehepartners für den Kauf.

Der die Zustimmung erteilende Ehepartner muss dem russischen Notar seinen Ausweis und die Heiratsurkunde vorlegen.

WICHTIG: Für den Gebrauch einer deutschen Heiratsurkunde in Russland muss zunächst eine Apostille besorgt werden.

Danach ist die Urkunde samt Apostille zu übersetzen. Die Unterschrift des Übersetzers bedarf notarieller Beglaubigung. Wird dieser Vorgang bei einem deutschen Notar abgewickelt, so braucht man zudem eine Apostille für das Amt des Notars.

Auch hier ersparen Sie sich einige Schritte, wenn Sie die Übersetzung in Russland bestellen. Allerdings können Sie bei einer deutschen Heiratsurkunde von der Apostille nicht absehen.

Grundsätzlich wäre es ferner möglich, die Unterschrift des (auch in Russisch formulierten) Zustimmungstextes von einem deutschen Notar beglaubigen zu lassen. Dann werden Sie zwar keine Apostille auf die Heiratsurkunde benötigen, aber wiederum eine Apostille für das Notaramt und deren Übersetzung ins Russische.

Was legen Sie bei der Eintragung in das Immobilienregister vor?

Später FÜR DIE EINTRAGUNG IHRES EIGENTUMSRECHTS INS IMMOBILIENREGISTER benötigen Sie zusätzlich zu den aufgeführten Unterlagen:

1. Antrag auf die Eintragung (das Formular ist in der Anlage 1 des Beschlusses des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 920 vom 8. Dezember 2015 zu finden);

2. Dem Antrag sind beizulegen:

  • Vollmacht, falls der Antrag in Ihrem Namen durch einen Vertreter gestellt wird;
  • Kaufvertrag;
  • nach Aufforderung der Registerbehörde sonstige Unterlagen.
Was eine Apostille bedeutet, lesen Sie hier nach.

ZUR KLARSTELLUNG: In diesen Erläuterungen handelt es sich um Apostillen für zwei eigenständige Ämter: Notariat und Standesamt. Diese dürfen nicht verwechselt werden. Apostille, welche für das Notaramt erteilt wird, ersetzt nicht die Apostille für das Standesamt. In manchen Fällen können also zwei Apostillen benötigt werden.

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Dr. Olga Kylina

Kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Erläuterungen bzw. Unterstützung beim Kauf einer Immobilie in Russland brauchen: info@lex-temperi.de.

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