Warum muss man nach dem förmlichen Einverständnis des Ehegatten bei Kauf einer Immobilie fragen?

Sie möchten in Russland eine Immobilie kaufen – ob ein Haus oder eine Wohnung – und möchten alles richtig machen, um künftig nicht in einen Anfechtungsstreit eingewickelt zu sein.
Eines der relevanten Dokumente, welches sie als Käufer beim Verkäufer fragen, ist die notarielle Einverständniserklärung des Ehegatten des Verkäufers.
Warum ist die besagte Einverständniserklärung wichtig?
In Russland leben die verheirateten Personen grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand, welcher davon ausgeht, dass über sämtliche während der Ehe erworbenen Vermögenswerte der Status des gemeinsamen Eigentums herrscht.
Daraus folgt, dass beide Ehegatten die gleichwertigen und gleichberechtigten Eigentümer einer Immobilie sind, auch wenn im Register nur einer der Ehegatten eingetragen ist.
Ferner besagt der Art. 35 P. 3 des Familiengesetzbuches, dass für ein registrierungsbedürftiges Rechtsgeschäft zur Verfügung über die gemeinsamen Vermögenswerte eine notarielle Einverständniserklärung des Ehegatten erforderlich ist.
Der Verkauf einer Immobilie ist registrierungsbedürftig und ist auch ein Veräußerungsgeschäft. Daher ist in diesem Fall der Gang des Ehegatten zum Notar erforderlich.
Fehlt so ein notarielles Einverständnis des Ehegatten, wird das Immobilienregister den Eigentumsübergang zwar registrieren, aber der ausgeschlossene Ehegatte ist berechtigt, innerhalb eines Jahres ab Kenntnisnahme das verheimlichte Rechtsgeschäft anzufechten (Art. 35 P. 3 Abs. 2 des Familiengesetzbuches iVm. dem Art. 173.1 des Zivilgesetzbuches).
Beachten Sie diese Ausführungen bei Ihrem Immobilienerwerb in Russland, um einen rechtssicheren Kauf zu tätigen.
Haben Sie mehr fragen zu den rechtlichen Besonderheiten des Immobilienkaufs in Russland? Dann melden Sie sich bei uns unter olga.kylina@lex-temperi.de. Wir beraten Sie gerne.
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© Dr. Olga Kylina
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