Selbstanzeige als hochqualifizierter Spezialist für die Russische Föderation
Viele fragen sich, wie man sich in Russland mit einem HQS-Visum niederlassen könnte. Wenn Sie noch keinen konkreten Arbeitsplatz haben, würde für Sie möglicherweise eine Selbstanzeige als hochqualifizierter Spezialist in Betracht kommen. Wie man eine solche Selbstanzeige tätigt und welchen Sinn sie hat, wird in P.P. 20 ff. Art. 13.2 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-ФЗ vom 25.07.2002 „Über die Rechtsstellung ausländischer Personen in der Russischen Föderation“ festgelegt. Um Ihnen erste Informationen in dieser Hinsicht zu liefern, haben wir den Text relevanter Punkte übersetzt. Die Hervorhebungen finden sich nicht im Originaltext und sind zur Erleichterung Ihrer Wahrnehmung gemacht.
Auszug aus dem Art. 13.2 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-ФЗ vom 25.07.2002 „Über die Rechtsstellung ausländischer Personen in der Russischen Föderation“, P.P. 20 bis 25; textnahe Übersetzung:
„20. Ein ausländischer Bürger hat das Recht sich selbst mit einem Antrag als hochqualifizierter Spezialist bei der Vertretung der föderalen Behörde für innere Angelegenheiten im Lande, dessen Staatangehörigkeit dieser ausländische Bürger besitzt, oder bei diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation zu erklären, welcher die Auskunft über Berufserfahrungen, Fertigkeiten oder Errungenschaften im konkreten Tätigkeitsfeld (einschließlich Empfehlungen von Personen oder Organisationen, die Kompetenzen und das Qualifikationsniveau des ausländischen Staatsbürgers bestätigen) sowie das Einverständnis zur Aufnahme der angegebenen Daten in die gem. Art. 18.2 dieses Föderalen Gesetztes erstellte Datenbank zur Verwirklichung der Arbeitstätigkeit ausländischer Staatsbürger und zur Weitergabe der angegebenen Daten an potenzielle Arbeitgeber oder Auftraggeber auf dem Gebiet der Russischen Föderation beinhaltet. Das Verfahren zum Ausfüllen des genannten Antrags und seine Form werden durch die föderale Behörde für innere Angelegenheiten festgelegt.
(in der Fassung des Föderalen Gesetzes vom 27.12.2018 Nr. 528-ФЗ)
21. Die Auskünfte, welche der ausländische Staatsbürger gem. Punkt 20 dieses Artikels tätigt, werden auf der offiziellen Seite der föderalen Behörde für innere Angelegenheiten veröffentlicht. Die Russische Föderation haftet nicht für die Echtheit der Angaben, welche der ausländische Staatsbürger gem. Punkt 20 dieses Artikels macht.
(in der Fassung des Föderalen Gesetzes vom 27.12.2018 Nr. 528-ФЗ)
22. Die Form des im Punkt 20 dieses Artikels genannten Antrags und das Verfahren für dessen Ausfüllen sind auf der offiziellen Seite der föderalen Behörde für innere Angelegenheiten veröffentlicht.
(in der Fassung des Föderalen Gesetzes vom 27.12.2018 Nr. 528- ФЗ)
23. Einem ausländischen Staatsbürger, über welchen auf der offiziellen Seite der föderalen Behörde für innere Angelegenheiten Auskünfte zu seiner Eigenschaft als hochqualifizierter Spezialist veröffentlicht sind, kann zum Ziele der Durchführung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder Auftraggeber und zwecks Abschlusses eines Arbeitsvertrags oder zivilrechtlichen Vertrags zur Ausführung von Arbeiten (Erbringen von Dienstleistungen) ein reguläres Geschäftsvisum mit der Gültigkeit von 30 Tagen für die Einreise in die Russische Föderation ausgestellt werden. Das reguläre Geschäftsvisum wird dem ausländischen Staatsbürger unter Vorlage eines schriftlichen vom Arbeitgeber oder Auftraggeber stammenden Angebots zur Einreise in die Russische Föderation zwecks Durchführung entsprechender Verhandlungen ausgestellt.
(in der Fassung des Föderalen Gesetzes vom 27.12.2018 Nr. 528-ФЗ)
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24. Ein reguläres Geschäftsvisum wird einem im Punkt 20 dieses Artikels genannten ausländischen Staatsbürger ohne Vorbereitung einer Einladung zur Einreise in die Russische Föderation ausgestellt. Ein solcher ausländischer Bürger muss nachweisen, dass er über ausreichend Mittel für die Bestreitung des Lebensunterhalts in der Russischen Föderation und für die Ausreise aus der Russischen Föderation nach der Beendigung der erlaubten Aufenthaltsdauer gemäß dem regulären Geschäftsvisum verfügt.
25. Die Heranziehung des auf Grundlage eines regulären Geschäftsvisums in die Russische Föderation eingereisten ausländischen Staatsbürgers zur Arbeitstätigkeit als hochqualifizierter Spezialist erfolgt gemäß dem Verfahren und unter den Bedingungen, welche in diesem Artikel bestimmt sind. Wird dem Antrag des Arbeitgebers oder Auftraggebers über den Einsatz des ausländischen Staatsbürgers als hochqualifizierter Spezialist stattgegeben, wird das ausgestellte reguläre Geschäftsvisum annulliert mir der gleichzeitigen Ausstellung dem ausländischen Staatsangehörigen eines regulären Arbeitsvisums.“.
© Müslüm Altay
© Dr. Olga Kylina
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