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NEWS: Ab April 2019 gilt eine erweiterte Liste von Waren, die bei der Einfuhr nach Russland mit 10 % Mehrwertsteuer besteuert werden

Die Regierung der Russischen Föderation erließ am 6. Dezember 2018 und am 30. Januar 2019 Verordnungen, mit denen die aktuelle Liste von nach Russland importierten Waren, die mit dem Mehrwertsteuer-Satz von 10 % zu besteuern sind, erweitert werden soll. Die Änderungen betreffen Lebensmittel und Kinderwaren.

So enthält nun der Abschnitt des entsprechenden Warenverzeichnisses* „Meeresfrüchte und Fischerzeugnisse“ eine neue Position „Fischfilet und sonstiges Fischfleisch (einschließlich gehackten Fischfleisches) frisch oder gekühlt“.

Geändert wurden außerdem die Abschnitte „Vieh und Geflügel“, „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ und „Gemüse“.

Bei den Kinderwaren wurden solche Abschnitte wie Kinderbekleidung, Bettwäsche, Möbel, Matratzen, Spielzeug, Knetmasse und Windeln von den Änderungen betroffen.

* Gemeint ist Verzeichnis der Waren nach der Einheitlichen Warennomenklatur der Außenhandelstätigkeit der EAWU, für welche in Russland 10% MwSt zu entrichten sind.

S. dazu:

- Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1487 vom 6. Dezember 2018, zugänglich unter http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=313050&f...,
- Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 58 vom 30. Januar 2019, zugänglich unter http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=317152&f... .

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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