Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Landwirtschaftliche Tätigkeit in Russland: Wann ist die Nutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks nicht bestimmungsgemäß und welche Folgen hat es?

Man könnte denken, dass jemand, der in Russland ein Grundstück für die landwirtschaftliche Nutzung besitzt, auf diesem Grund alles tun und lassen kann, was man will. Diese Annahme ist falsch.
Bleibt auf dem Grundstück die landwirtschaftliche Produktion aus, wuchern Unkräuter, wird der Boden verschmutzt oder entstehen nicht genehmigte Bauten, kann man mit erheblichen Ordnungsgeldern rechnen.

Der landwirtschaftlich genutzte Grund beträgt ca. einen Viertel des Gesamtterritoriums Russlands. Diese Flächen sind von großer strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Deshalb werden auf die Besitzer vom russischen Agrarland zahlreiche Pflichten auferlegt.

Landwirte und Besitzer von Grundstücken aus der Kategorie "Landwirtschaftsfläche" in Russland müssen beachten, dass ihnen hohe Geldbußen bis hin zur Enteignung des Grundstücks drohen, wenn sie:

  • ihren landwirtschaftlichen Grund nicht bestimmungsgemäß nutzen oder
  • diesen mit Verstößen gegen die geltenden Vorschriften nutzen.

Um erhebliche Vermögenseinbüße zu vermeiden, sollten die Agrarlandbesitzer wissen, welche Pflichten sie nach russischen Rechtsregeln erfüllen müssen und was auf ihrem Grund auf einen möglichen Verstoß hinweist.

Welche Pflichten haben Besitzer vom landwirtschaftlichen Grund in Russland?

Nutzer des landwirtschaftlichen Grundes müssen eine Reihe spezieller Vorschriften beachten. Zu den wesentlichen Pflichten gehören unter anderem folgende:

1. Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken

Die Nutzung des Grundstücks muss ausgewiesenen landwirtschaftlichen Zwecken dienen, und zwar je nach dem für welche landwirtschaftliche Tätigkeit der Grund bestimmt ist, wie zum Beispiel:

  • Pflanzenanbau und Bodenbearbeitung - auf Flächen, die für die Pflanzenproduktion bestimmt sind;
  • Anpflanzung, Anbau und Ernte von mehrjährigen Obst- und Beerenkulturen, Weintrauben und anderen mehrjährigen Kulturen - auf dem für den Gartenbau oder den Anbau mehrjähriger Pflanzen bestimmten Grundstück;
  • Arbeiten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Ernte einjähriger und mehrjähriger Gräser (Heuernte, Grün-, Saft- und Grobfutterernte), Zucht und/oder Beweidung von Nutztieren - auf dem für die Tierhaltung bestimmten Grundstück;
  • Zucht, Haltung und Nutzung von Bienen, Aufstellung von Bienenstöcken; Verarbeitung von Imkereiprodukten, Lagerung von Bienenwaben, Imkereiausrüstung, anderen Gegenständen und Ausrüstungen, die für die Bienenzucht und die Zucht anderer Nutzinsekten notwendig sind, sowie Arbeiten zur Kultivierung von Bienennährpflanzen, Sträuchern und Bäumen - auf dem für die Bienenzucht bestimmten Grundstück;
  • Anbau von Bäumen, Sträuchern, Setzlingen und Sämlingen sowie anderen landwirtschaftlichen Kulturen zur Samenproduktion und zur Bodenbearbeitung - auf dem für die Samenproduktion bestimmten Grundstück.

2. Gewährleistung der Fruchtbarkeit des landwirtschaftlichen Grundes

Die Fruchtbarkeit des Bodens muss aufrechterhalten werden.

Dazu gehören solche Pflichten wie:

  • die Agrarproduktion auf eine Art und Weise zu gestalten, die die Reproduktion der Fruchtbarkeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährleistet und negative Auswirkungen auf die Umwelt ausschließt oder begrenzt;
  • die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit durchzuführen.

Der Zustand und die Qualität des landwirtschaftlichen Grundes werden staatlich kontrolliert.

Die besagten Maßnahmen sind dem Maßnahmenplan für die Reproduktion der Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Flächen zu entnehmen, welcher durch zuständige Behörden nach einer lokalen Prüfung der Bodenqualität aufgestellt wird;

  • Informationen über den Einsatz von Agrochemikalien und Pestiziden an die zuständigen Behörden zu übermitteln;
  • die zuständigen Behörden zu informieren, falls der Boden verunreinigt oder die Qualität des Bodens infolge von natürlichen oder anthropogenen Einwirkungen verschlechtert wird.

3. Gewährleistung der Reinheit des Bodens

Es gilt außerdem, eine Verschmutzung des Bodens zu verhindern.

Wann liegen eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung und eine gesetzeswidrige Nutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks vor?

Neulich hat die russische Regierung Merkmale und Indizien konkretisiert, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung bzw. auf eine Nutzung entgegen den geltenden Regeln hindeuten 1.

1. Nicht bestimmungsgemäße Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes

Die unten genannten Merkmale weisen auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Agrarlandes hin, wenn der Rest der Grundfläche ebenfalls nicht bestimmungsgemäß genutzt wird oder weniger als 25 % der Grundfläche bestimmungsgemäß genutzt werden.
Eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung wird indiziert, wenn:

a) mindestens 50 % der Grundfläche eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Unkraut (Sorten laut der Liste der Regierung 2)
  • und (oder)

  • Buschbewuchs (ausgenommen Feld- und Waldschutzanpflanzungen, Obst- und Beerenanpflanzungen)
  • und (oder)

  • Verflechtung von Wurzeln oder Trieben von mehrjährigen Unkräutern, die eine Tiefe von 15 cm oder mehr erreichen (ausgenommen solche, die für das Weiden von Nutztieren bestimmt sind und genutzt werden)
  • und (oder)

  • Ausbreitung von Bodendegradation.

b) wenn der Grund als besonders wertvolles landwirtschaftliches Nutzland eingestuft wird, reicht es bereits aus, dass 20 % der Grundfläche eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Unkraut (Sorten laut der Liste der Regierung 2)
  • und (oder)

  • Buschbewuchs
  • und (oder)

  • Verflechtung von Wurzeln oder Trieben von mehrjährigen Unkräutern von mindestens 15 cm
  • und (oder)

  • Ausbreitung von Bodendegradation.<>

2. Gesetzeswidrige Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes

In diesem Fall wird der Grund zwar zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt, es werden jedoch bestimmte Regeln nicht eingehalten, die für eine solche Nutzung zwingend sind.

Eine rechtswidrige Nutzung des Agrarlandes kann angenommen werden, wenn eines der folgenden Merkmale gegeben ist:

  • Auf dem Grundstück wurde ein Gebäude bzw. ein sonstiges Bauobjekt errichtet, welches Merkmale einer nicht genehmigten Bebauung aufweist;
  • Verunreinigung des Grundstücks mit chemischen Substanzen, einschließlich radioaktiver Produktionsabfälle der Gefahrenklassen I und II;
  • Verschmutzung von 20 % der Grundstücksfläche oder mehr mit anderen, nicht mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Abfällen und Gegenständen;
  • starke Unkrautverunreinigung (Unkräuter gemäß der Liste der Regierung 2) auf dem Grund, auf dem landwirtschaftliche Kulturen angepflanzt wurden:
  • -- bei einjährigem Unkraut oder Unkraut, welches nur über wenige Jahre hinweg wächst, über 250 Stück pro 1 m2;
    -- bei mehrjährigem „Quarantäne-Unkraut“ - über 8 Stück pro 1 m2.

Haftung für die gesetzeswidrige Nutzung und nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Agrargrundes

1. Nicht bestimmungsgemäße Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes

Für die nicht bestimmungsgemäße Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes drohen Bußgelder in folgender Höhe 3:

  • für natürliche Personen:
  • 0,5 bis 1 % vom Katasterwert des Grundstücks, aber nicht unter 10.000 RUB
    oder
    10.000 bis 20.000 RUB, falls der Katasterwert nicht feststeht;

  • für juristische Personen:
  • 1,5 bis 2 % vom Katasterwert des Grundstücks, aber nicht unter 100.000 RUB
    oder
    100.000 bis 200.000 RUB, falls der Katasterwert nicht feststeht.

2. Nichtnutzung des landwirtschaftlichen Grundes

Die Nichtnutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks kann seinen Besitzer ebenfalls eine Ordnungsstrafe kosten:

  • für natürliche Personen: 0,3 bis 0,5 % vom Katasterwert des Grundstücks, aber nicht unter 3.000 RUB,
  • für juristische Personen: 2 bis 10 % vom Katasterwert des Grundstücks, aber nicht unter 200.000 RUB.

3. Nicht ordnungsgemäßer Zustand des landwirtschaftlichen Grundes

Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung, das Land in einen Zustand zu bringen, der für die bestimmungsgemäße Nutzung geeignet ist, kann auch eine Ordnungsstrafe mit sich bringen:

  • für natürliche Personen: 20.000 bis 50.000 RUB,
  • für juristische Personen: 200.000 bis 400.000 RUB.

4. Nichtbeachtung von Ordnungsstrafen mit schädlichen Folgen

Wenn die festgestellten Verstöße nach der Verhängung von Ordnungsgeldern nicht beseitigt werden, riskiert man eine Enteignung des Grundstücks durch Gericht.

Die Enteignung ist in folgenden Fällen möglich:

a) Die Nutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks verstößt gegen geltendes Recht und ruft als Folge hervor:

  • eine erhebliche Verschlechterung der Fruchtbarkeit des landwirtschaftlichen Grundes 4
  • oder

  • Umweltschäden.

b) Das Grundstück wird in drei aufeinanderfolgenden Jahren oder länger nicht für die Landwirtschaft oder andere mit der landwirtschaftlichen Produktion verbundene Tätigkeiten genutzt.

Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch die staatliche Bodenaufsicht, dass das Grundstück nicht bestimmungsgemäß oder in Verletzung der Gesetze genutzt wird, zu laufen.

Beachten Sie, dass dieser Überblick die Rechtslage lediglich allgemein darstellt und nicht erschöpfend ist. Er dient Ihrer ersten Orientierung, was auf Nutzer vom landwirtschaftlichen Land in Russland zukommt. Jeder konkrete Fall muss gesondert beurteil werden.
Quellen:

1 Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 18.09.2020 Nr. 1482.
2 S. Anhang der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 18.09.2020 Nr. 1482.
3 S. Art. 8.8 Ordnungswidrigkeitengesetzbuch der Russischen Föderation.
4 Kriterien der erheblichen Verschlechterung der Fruchtbarkeit des Bodens sind der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juli 2011 Nr. 612 zu entnehmen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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