Gesellschaftsrecht Russlands: Löschung einer OOO aus dem EGRUL im vereinfachten Verfahren vs. aufwändige Liquidierung
Am 1. Juli 2023 trat das Föderale Gesetz Nr. 249-ФЗ in Kraft, das das Verfahren zur Löschung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen (EGRUL / ЕГРЮЛ) auf Initiative ihrer Gründer vereinfacht. Wenn die Gründer (Gesellschafter) von juristischen Personen beschließen, die Tätigkeit ihres Unternehmens einzustellen, müssen sie einen Antrag auf Streichung aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen stellen.
Das neue Löschungsverfahren ist eine gute Alternative für die Firmeninhaber, welche sich aus dem Russlandgeschäft zurückziehen möchten, ihre Geschäftsanteile aber aufgrund des zeitweiligen Verbots nach dem Präsidentenerlass Nr. 618 vom 8.9.2022 nicht veräußern können.
Welche Ziele verfolgt das vereinfachte Verfahren der Firmenschließung?
Das vereinfachte Verfahren der Beendigung eines KMU (oft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, OOO) verringert den Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer "großen" Liquidation.
Außerdem lassen sich so negative Folgen für die Leitungsorgane der juristischen Personen (deren Gesellschafter, Geschäftsführer) vermeiden, die sich aus der Streichung der juristischen Personen aus EGRUL auf Beschluss Registrierungsbehörde ergeben. Zu solchen Einschränkungen gehören zum Beispiel Einschränkung der Beteiligung am Stammkapital und der Leitung anderer Unternehmen für die nächsten drei Jahre.
Das vereinfachte Verfahren wird durch eine einmalige Antragstellung in Gang gesetzt. Auf der Grundlage dieses Antrags wird die Registrierungsbehörde die erforderlichen Veröffentlichungen und Prüfungen durchführen und das Unternehmen nach Ablauf von 3,5 Monaten aus dem EGRUL streichen.
Wer kann das vereinfachte Löschungsverfahren nutzen?
Eine als KMU eingestufte juristische Person, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Möglichkeit nutzen, ihre Geschäftstätigkeit in einem vereinfachten Verfahren einzustellen und die Löschung der Firma aus dem EGRUL beantragen:
- Ihre russische GmbH ist ins Register der KMU eingetragen;
- Das Unternehmen ist kein Mehrwertsteuerzahler (nutzt also das vereinfachte Besteuerungssystem);
- Das Unternehmen hat keine ausstehenden Zahlungen an seine Gläubiger;
- Im EGRUL sind keine falschen Angaben zur OOO festgestellt worden (z.B. eine nicht existierende Geschäftsadresse);
- Es bestehen keine ausstehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und anderen Gebühren;
- Das Unternehmen hat in seinem Eigentum keine Immobilien und/oder Fahrzeuge;
- Das Unternehmen befindet sich nicht im Prozess der "großen" Liquidation, Reorganisation oder des Ausschlusses aus dem EGRUL durch die Entscheidung der Registrierungsbehörde.
Die oben genannten Voraussetzungen müssen sowohl zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bei der Registrierungsbehörde als auch zum Zeitpunkt der Löschung der OOO aus dem EGRUL erfüllt sein.
Wie läuft das vereinfachte Verfahren ab?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellen die Gesellschafter, die beschlossen haben, ihre Tätigkeit einzustellen, bei der Registrierungsbehörde einen Antrag auf die Streichung der OOO aus dem EGRUL.
Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der Registrierungsbehörde eingereicht werden. Elektronischer Antrag ist mit der erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur jedes Gesellschafters zu signieren. Wird der Antrag in Papierform eingereicht, muss die Unterschrift jedes Gesellschafters notariell beglaubigt werden.
Sobald die Registrierungsbehörde die Löschung des Unternehmens beschieden hat, werden Informationen darüber in der Zeitschrift "Вестник государственной регистрации" und auf der Website des Föderalen Steuerdienstes veröffentlicht. Wenn drei Monate nach der Veröffentlichung keine Einwände von betroffenen Dritten eingegangen sind, löscht die Registrierungsbehörde das Unternehmen aus dem EGRUL.
Quelle: Erläuterungen des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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