Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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FRAGE - ANTWORT: Wohnung und Grundstück in Sotschi als Ausländer erwerben

Frage: Wir möchten Wohnung und Grundstück in Sotschi kaufen. Können wir das als Deutsche tun? Was gilt zu beachten?

I. Wohnung in Sotschi kaufen

Ein Ausländer kann in Russland Wohnräume uneingeschränkt erwerben. Man ist dann auch im Immobilienregister direkt als Eigentümer eingetragen.

Der Kaufvertrag muss NICHT notariell beglaubigt werden.

Nach Art. 550 des russischen Zivilgesetzbuchs wird der Immobilienkauf mittels eines in einer einheitlichen Urkunde abgefassten Vertrags abgewickelt. Form, Inhalt und Anfechtungsgründe für den Kaufvertrag richten sich nach russischem Recht.

Der Kaufvertrag (Text und Abschluss) sowie Ablauf der Eintragung in das Immobilienregister haben für ausländische Käufer keine Abweichungen. Der Vertragstext kann zweisprachig (Russisch und Deutsch) gestaltet sein.

II. Grundstück in Sotschi erwerben

Grund und Boden können von Ausländern in aufgelisteten russischen Grenzgebieten nicht gekauft werden.

Die Stadt Sotschi ist im Erlass des Präsidenten Nr. 26 vom 09.01.2011 unter Nr. 111 als Grenzgebiet erfasst. Das bedeutet, dass ein Grundstückskauf / Grundbesitz in Sotschi für einen Ausländer nur über Umwege möglich ist.

Mögliche Vorgehensweisen:
  1. Erwerb über eine russische Gesellschaft (OOO), an der der Ausländer (Sie) weniger als 50% Anteile hält; üblich in der Praxis sind 30 % beim Ausländer und 70 % bei einem russischen Gesellschafter, wobei der russische Gesellschafter dem Ausländer eine Generalvollmacht für seine Anteile erteilt, sodass der letztere faktisch uneingeschränkte Verfügungsrechte hat.
  2. Gründung von zwei Gesellschaften in Russland:

    Bei der ersten sind Sie der Gesellschafter zu 100%;

    Die zweite Gesellschaft wird von der ersten gegründet und wird somit zu 100% eine „russische“ Gesellschafterin haben;

    Das Grundstück wird dann von der zweiten Gesellschaft erworben.

  3. Eine langjährige Pacht für Ihre russische Gesellschaft, an der Sie als Ausländer sich zu 100% beteiligen.

WICHTIG! Vorkaufsrechte beachten!

Art. 35 P. 5 des russischen Bodengesetzbuches sieht das Vorkaufsrecht der Wohnungseigentümer beim Verkauf des Grundstücks vor. Es ist daher unbedingt notwendig zu klären, ob es für das Grundstück Personen mit Vorkaufsrechten gibt. Sollte es solche Personen geben, müssen Sie eine notariell beglaubigte Bestätigung vorlegen, dass Sie von ihren Vorkaufsrechten keinen Gebrauch machen möchten.

Bei weiteren Fragen - z.B. zur Höhe der privaten Vermögensteuer in Sotschi - beraten wir Sie gerne zu moderaten Preisen.

Zu Besonderheiten der russischen Vermögensteuer für Privatpersonen können Sie hier nachlesen.

© Dr. Olga Kylina

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

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