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Erwerb des landwirtschaftlichen Grundes in Russland - welche Grundstücke können Ausländer in Russland kaufen?

Der Erwerb eines Grundstücks für die landwirtschaftliche Nutzung in Russland ist mit gewissen Einschränkungen verbunden. Zu solchen gehören insbesondere die Größeneinschränkung sowie die Unzulässigkeit des ausländischen Eigentums am landwirtschaftlichen Grund.

Hat ein Ausländer entgegen den geltenden Einschränkungen Ackerland im Eigentum oder hat eine Person ein größeres Grundstück, als es in dieser Region erlaubt ist, muss ein solches Grundstück innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum erworben wurde, veräußert werden.

I. Erlaubte Grundstücksgröße, die im Eigentum einer Person stehen darf

Eine Person darf in einer Region nicht unbegrenzt viel Agrarland im Eigentum haben. Für jede russische Region werden eigene Höchstgrenzen gesetzt, die zu beachten sind.

Es gilt nur für Eigentumsrechte.

Für Mieter hingegen gelten solche Einschränkungen nicht: Ein Mieter darf unbegrenzt viel Agrarland besitzen.

II. Kein Eigentum für Ausländer

Russische Gesetze räumen Ausländern in Russland lediglich Pachtrechte an landwirtschaftlichen Grundstücken ein 1. Das Eigentum an solchem Grund ist nicht zulässig.

Unter Ausländern sind in diesem Zusammenhang zu verstehen:

  1. ausländische Bürger,
  2. Staatenlose,
  3. ausländische juristische Personen
  4. sowie

  5. in Russland gegründete juristische Personen, deren Stammkapital zu mehr als 50 % einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person oder einer Person ohne eine Staatsangehörigkeit gehört.

Wichtige Abgrenzung

In diesem Zusammenhang sind Grundstücke aus der Flächenkategorie „Landwirtschaftsfläche/-grund“ von den Grundstücken zu unterscheiden, die der Kategorie „Wohnsiedlungen“ zugeordnet sind, aber in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen 2.

1. Landwirtschaftsfläche

Agrarland (= Grundstücke aus der Kategorie „Landwirtschaftsfläche“) sind die außerhalb einer Siedlung gelegenen und für die Bedürfnisse und Zwecke der Landwirtschaft bereitgestellten Flächen.

Grundstücke dieser Kategorie sind für Ausländer nur als Mietobjekt zugänglich.

2. Wohnsiedlungen mit landwirtschaftlicher Nutzung

Grundstücke innerhalb einer Siedlung werden gemäß städtebaulichen Vorschriften unterschiedlichen territorialen Zonen zugeordnet 3.

In einer Siedlung gibt es neben Grundstücken der Wohn-, Industrie-, Geschäfts-, Verkehrsinfrastrukturzonen unter anderem Grundstücke der landwirtschaftlichen Nutzung.

Dabei handelt es sich um Grundstücke, die mit Ackerland, mehrjährigen Plantagen ausgestattet sowie Gebäuden, anderen Bauten und Anlagen mit landwirtschaftlicher Zweckbestimmung bebaut sind. Sie werden bis zur Änderung ihrer Nutzungsart gemäß den allgemeinen Siedlungsplänen und den Regeln der Bodennutzung und Bebauung für die landwirtschaftliche Produktion genutzt.

Für Grundstücke aus der Kategorie „Siedlungsfläche“, deren erlaubte Nutzungsart eine landwirtschaftliche Tätigkeit zulässt, gilt die Einschränkung „kein Eigentum für Ausländer“ nicht.

In der Regel dürfen Ausländer solche Grundstücke erwerben, wenn keine anderweitigen Einschränkungen zur Anwendung kommen.

Quellen:

1 Föderales Gesetz vom 24. Juli 2002 Nr. 101-ФЗ „Über den Verkehr vom Grund mit landwirtschaftlicher Bestimmung“, Art. 3.
2 Erläuterung des Ministeriums für die Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation vom 14. Dezember 2009 Nr. Д23-4217.
3 Bodengesetzbuch der Russischen Föderation, Art. 84.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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