Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Lokalisierung in Russland: Steuervergünstigungen für Ansässige der russischen Sonderwirtschaftszonen – Logistik und Tourismus

Mit der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) auf dem Gebiet der Russischen Föderation erhalten die dort ansässigen Unternehmen weitgehende organisatorische Präferenzen und Steuervergünstigungen. Nach den Angaben des russischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung sind Investitionsprojekte innerhalb von Sonderwirtschaftszonen mit durchschnittlich 30 % weniger Aufwand und Kosten verbunden, als diejenigen außerhalb der SWZ. Wie auch in Bereichen Industrie und High Tech verspricht die russische Regierung vorteilhafte Bedingungen auch in den logistischen und touristischen SWZ.

Nachstehend gehen wir auf steuerliche Vorteile für die Bereiche Tourismus und Logistik ein.

Tourismus

Derzeit bestehen in Russland 9 touristische Sonderwirtschaftszonen.

Das sind:

  • SWZ „Bajkal´skaja Gavan“ in der Republik Burjatien,
  • SWZ „Biryzovaja Katun“ in der Region Altai,
  • SWZ „Vorota Bajkala“ im Gebiet Irkutsk,
  • SWZ „Zawidowo“ im Gebiet Twer,
  • Cluster „Kurorte des Nordkaukasus“, bestehend aus insgesamt 5 Tourismuszonen mit Sky-Ausrichtung: «Armchi» und «Zori», «Аrkhyz», «Veduchi», «Elbrus» sowie «Matlas».

Die Ansässigen dieser Zonen erhalten folgende Vorteile:

 Gewinnsteuerreduzierung

Die genannten Sonderwirtschaftszonen sind für 49 Jahre errichtet und bestehen bis 2056. Während der gesamten Dauer können ihre Ansässigen vom auf 15,5% reduzierten Gewinnsteuersatz profitieren. In den Cluster-Kaukasuszonen beträgt der Gewinnsteuersatz für die Ansässigen bis 2023 nur 13,5 %; danach ebenfalls 15,5 %. Der Regelsteuersatz für die Gewinnsteuer auf dem restlichen russischen Territorium beträgt hingegen 20 %.

 Vermögensteuerbefreiung

Alle Residenten befreien sich von der Vermögensteuer, falls das Vermögen für die Herstellung der Produkte erworben wurde und sich auf dem Gebiet einer SWZ befindet. Diese Reduzierung auf 0% gilt 10 Jahre ab dem Moment der Eintragung des Vermögens in die Bilanz des Unternehmens (Art. 381 Nr. 17 des Steuergesetzbuches Russlands). Ansonsten beträgt der Vermögensteuersatz 2,2 %.

 Grundsteuerbefreiung

Neben den obengenannten Steuervergünstigungen garantiert der Staat auch Reduzierung der Grundsteuer auf 0%. Der Regelgrundsteuersatz beträgt 1,5 %. Diese Reduzierung gilt 5 Jahre ab dem Moment der Eintragung des Eigentumsübergangs ins Register. Nach der Entscheidung der regionalen Regierung kann diese Präferenz verlängert werden. Der Regelgrundsteuersatz beträgt 1,5 %.

Logistik

Eine weitere SWZ-Gruppe bilden die so genannten freien Häfen, die öfters allgemein als Logistik bezeichnet werden. Solche Zonen könnten vor allem für Investoren in Branchen wie Luftfahrzeug- und Maschinenbau, Elektronikgeräte- und Elektroanlagenbau, Produktion von Verbundstoffen sowie Warendistribution und Großhandel interessant sein.

Aktuell besteht nur eine Logistikzone, nämlich die SWZ „Uljanowsk“. Die Ansässigen dieser Logistikzone erhalten folgende Vorteile:

 Gewinnsteuerreduzierung

Den Ansässigen der Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“ wird Reduzierung der Gewinnsteuer auf 2 % für die ersten 10 Jahre ab dem Moment der Anmeldung in der SWZ gewährt. Danach gilt der Steuersatz 15,5 %.

 Vermögensteuerbefreiung

Alle Residenten der Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“ befreien sich von der Vermögensteuer, wenn das Vermögen für die Herstellung der Produkte genutzt wird und sich auf dem Territorium der SWZ befindet. Diese Reduzierung gilt 15 Jahre ab dem Moment der Eintragung des Vermögens in die Bilanz des Unternehmens.

 Grundsteuerbefreiung

Der Grundsteuersatz wird auf 0 % reduziert. Diese Reduzierung gilt 10 Jahre ab dem Moment der Eintragung des Eigentumsübergangs ins Register.

 Verkehrsteuerbefreiung

Ferner garantiert der Staat eine Befreiung von der Verkehrsteuer. Diese Reduzierung ist für 10 Jahren ab dem Moment der Anmeldung des Kraftfahrzeugs vorgesehen.

 Umsatzsteuerbefreiung

Für den gesamten Zeitraum des Bestehens der SWZ werden die Residenten von der Umsatzsteuer befreit. Es gilt für Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen (Art. 149 Abs. 3 Nr. 27 des Steuergesetzbuches Russlands).

 Zollfreiheit

Außerdem gilt die Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“ als zollfreies Gebiet, was den Residenten dieser SWZ erlaubt, die für ihre Tätigkeit benötigten Waren, Werkzeuge etc. zollfrei zu importieren.

Fazit

Wenn Sie Interesse an Vertiefung Ihres Russland-Geschäfts haben, informieren Sie sich über alle Optionen, die Ihnen aktuelle SWZ-Regelungen bieten. Die Lokalisierung in einer Sonderwirtschaftszone, die der Tätigkeit Ihrer Firma oder Ihrem Investitionsprojekt entspricht, könnte für Sie wesentliche Vorteile und günstige Ausgangspositionen sichern.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihrer Lokalisierung in Russland. Insbesondere stehen unsere Mitarbeiter bei folgenden Aufgabenfeldern zur Verfügung:

• Rechtsberatung bei der Lokalisierung in Russland;
• Risikomanagement und allgemeine steuerrechtliche Fragen in Russland;
• Gesellschaftsrechtliche Fragen;
• IT-Recht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Know-how: Beratung und Gestaltung der Rechte;
Zollabwicklung und Organisation der Lieferung.

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Hermann Jakobi, LL.M.

Die aufgeführten Informationen dienen ausschließlich dem Zweck, einen allgemeinen Überblick über die Sonderwirtschaftszonen zu gewinnen. Wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen oder konkrete Fragen in Bezug auf Lokalisierung in Russland und bestimmte Sonderwirtschaftszonen haben, wenden Sie sich an uns: info@lex-temperi.de.

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