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Steuersystem Russlands im Überblick: Steuergleiche Verbindlichkeiten, auch Quasi-Steuern genannt, als zusätzliche Steuerlast für Unternehmer in Russland

Aktuell besteht in Russland ein recht unübersichtliches und bunt zusammengewürfeltes System von Pflichtgebühren und –abgaben. Solche Quasi-Steuern können spürbar die Zahlungslast von Unternehmern beeinflussen. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wo sie geregelt sind, wie und innerhalb welcher Fristen sie erhoben werden und welche Zahlungen das überhaupt sind. Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen Überblick über die in Russland zu zahlenden steuerähnlichen Pflichtgebühren:

Es mangelt an einer Legaldefinition der steuergleichen Gebühr, auch Quasi-Steuer genannt. Zusammengefasst sind es solche Gebühren, die nicht im russischen Steuergesetzbuch, sondern in anderen normativen Akten verschiedener Rechtsgebiete zu finden sind. Die steuergleichen Pflichtgebühren haben zudem nicht alle Merkmale, die „normale“ Steuern ausweisen [1].

Es fehlt heutzutage ebenfalls eine offizielle vollständige Liste mit allen steuergleichen Gebühren. Das quasisteuerliche System ist sehr vielfältig und umfasst sowohl fiskalische Abgaben, als auch andere Pflichtzahlungen, die keine Haushaltsquelle darstellen. Insgesamt seien das ca. 70 unterschiedliche Gebühren, die ein „paralleles Steuersystem“ außerhalb des Steuergesetzbuches bilden würden, - so der Vorsitzende der Industrie- und Handelskammer Russlands Sergey Katirin [2].

Von der ganzen Vielfalt von Quasi-Steuern können manche für ausländische Firmen besonders bedeutend sein. So gehören zu den steuerähnlichen Gebühren, die Sie eventuell zahlen müssen, wenn (1) Ihr Unternehmen in Russland (2) bzw. mit russischen Kontrahenten tätig ist oder (3) Sie selbst nach Russland reisen, unter anderem folgende*:

  • Umweltgebühr,
  • Abwrackgebühr,
  • Kurtaxe,
  • LKW-Mautgebühr,
  • parafiskalische Steuer,
  • Versicherungsgebühren,
  • Patentgebühr,
  • Zertifizierungsgebühr,
  • bestimmte Pflichtzahlungen des Arbeitgebers für seine Angestellten,
  • Zahlungen an Selbstregulierungsorganisationen bestimmter Berufsgruppen.

* Die aufgeführte Liste ist nicht vollständig und dient ausschließlich dazu, einen groben Überblick über Quasi-Steuern in Russland zu verschaffen.

Da im russischen Raum eine „quasisteuerliche Unordnung“ herrscht, ist mittlerweile das Bewusstsein entwickelt worden, dass es zu den wichtigen wirtschaftspolitischen Aufgaben gehört, mehr Klarheit und Übersichtlichkeit in diesen Bereich einzubringen. Auch Quasi-Steuern müssen stabil und vorhersehbar sein. Die Regierung Russlands hat deswegen das Finanzministerium und das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem bestimmte Gebühren, die den Steuern besonders nah sind, ins russische Steuergesetzbuch eingeführt werden sollen. Der Gesetzentwurf muss bis September 2018 der Föderalen Regierung vorgelegt werden [3].

Außerdem wird eine Arbeitsgruppe bei der Regierung gebildet, die bis zum 1. März 2019 Vorschläge zur Systematisierung und Vereinheitlichung aller nicht als Steuern bezeichneten Zahlungen vorbereiten soll. Geplant ist, eine abschließende Liste der Pflichtgebühren und –abgaben zu erstellen. Gebühren, die nicht in dieser Liste aufgeführt werden, dürfen künftig nicht mehr erhoben werden [4].

Wir beraten Sie gerne, falls Sie mehr Sicherheitsgefühl im Zusammenhang mit steuerähnlichen Gebühren und Abgaben in Russland haben möchten.

[1] Legaldefinition der Steuer samt Benennung ihrer Merkmale ist in Art. 8 des Steuergesetzbuches Russlands festgelegt.
[2] S. dazu: https://www.kommersant.ru/doc/2900420
[3] S. dazu: Resolution zu den Beratungen der Regierung Russlands №ДМ-П13-10пр vom 16. März 2018
[4] S. dazu: https://www.garant.ru/news/1187921/.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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