Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Ist in Russland ein Investitionsgesetzbuch zu erwarten?

In der Regierung Russlands beginnt die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes – eines Investitionsgesetzbuches. Das Ziel des auszuarbeitenden Gesetzeswerks ist, Russland für Investoren attraktiver zu machen. Dementsprechend sollen einzelne Vorschriften des Investitionsgesetzes gestaltet werden.

Eine der Kernregelungen des neuen Investitionsgesetzbuches soll das allgemein geltende Gebot der zwingenden Übergangszeit für belastende Normen sein. Dies ist als eine Art Aufschub zu verstehen, bis jegliche neue für Unternehmen belastende Vorschriften in Kraft treten dürfen.

Die geplante Übergangszeit muss zwei bis drei Jahre betragen. Während dieser Zeit können sich Unternehmen auf neue Regelungen einstellen.

NEWS: In der russischen Regierung wird über die Einführung der Umweltsteuer diskutiert

Möglicherweise wird in Russland in der nächsten Zukunft eine Umweltsteuer ins Steuergesetzbuch eingeführt. Die Umweltsteuer soll die derzeit geltende Umweltgebühr für ungereinigtes Abwasser ersetzen.

Der „Finanzblock“ der russischen Regierung spornt wieder die Einführung der Umweltsteuer an.

In der Umweltsteuer wird eine Alternative zur Umweltgebühr gesehen, die russische Unternehmen für ihr Abwasser zahlen müssen. Die Umweltsteuer soll ein zusätzlicher Anreiz für „schmutzige“ Unternehmen und Versorgungsbetriebe werden, moderne Technologien zur Abwasserreinigung einzusetzen.

NEWS: Anleger und Geschäftsleute profitieren von der russischen Kapitalamnestie

Am 16. Mai 2019 verabschiedete die Staatsduma Russlands eine Reihe von Änderungsgesetzen zur Durchführung der dritten Etappe der Kapitalamnestie. Davon können Privatpersonen profitieren, sofern sie ihre Gelder von ausländischen auf russische Konten verlegen sowie ihre ausländischen Aktiva in die russischen Offshore-Zonen umregistrieren. Die Kapitalamnestie-Gesetze verfolgen das Ziel, günstige Bedingungen für Kapitalrückkehr nach Russland schaffen.

Etappen der Kapitalamnestie

Die erste Etappe

fand 2015 – 2016 statt.

Die zweite Etappe

wurde vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 durchgeführt.

NEWS: Russische Gerichtsvollzieher dürfen nun Schuldner auch im Ausland suchen

Am 18. April 2019 verabschiedete die Staatsduma Russlands ein Änderungsgesetz zum Föderalen Gesetz Nr. 118-ФЗ vom 27. Juli 1997 „Über die Gerichtsvollzieher“. Gerichtsvollzieher in Russland bekommen demnächst zusätzliche Befugnisse, mit denen sie „Schuldnersuche“ auch international betreiben dürfen. Die Schuldnerermittlungen sind auf der Grundlage eines (Rechtshilfe)Akommens mit dem jeweiligen Staat zu erfolgen.

Die russische Staatsduma verabschiedete in der dritten Lesung ein neues Gesetz, welches die Befugnisse von Gerichtsvollziehern in Russland erweitert. Im Rahmen von internationalen Ermittlungen sind die Gerichtsvollzieher nun befugt, Anfragen, Ersuchen und Anträge an ausländische Behörden zu übermitteln.

NEWS: Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Finanzministerium Russlands haben sich über den Schutz von Investitionen in die russische Wirtschaft geeinigt

Bereits im Herbst 2018 erarbeitete das Finanzministerium einen Gesetzentwurf zum Schutz von Investitionen, die in die russische Wirtschaft einfließen. Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hatte andere Ansichten dazu, welche Investitionsprojekte die im Entwurf vorgesehenen Präferenzen genießen sollten. Nun sind prinzipielle Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Behörden beseitigt.

NEWS: In Russland muss bis Ende 2019 ein Gesetz zur Regelung des Kryptowährungsverkehrs erlassen werden

Russland als Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) muss bis Ende 2019 ein Gesetz erlassen, welches Emission und Verkehr von „virtuellen Aktiva“ regelt.
Auch der Föderale Sicherheitsdienst Russlands wirft der Staatsduma vor, dass die fehlende Regelung der Kryptowährung, Bitcoins sowie sonstiger Finanzinstrumente, die heutzutage aktiv auch im Zusammenhang mit Geldwäscherei in Einsatz gebracht werden, ein Problem darstellt.

Zur Erarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus dem Ausschuss der Staatsduma für den Finanzmarkt sowie Vertretern des Föderalen Sicherheitsdienstes, des Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring), des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und der Zentralbank Russlands besteht.

NEWS: Russische Unternehmer fordern Aufhebung von Strafen für Verstöße gegen Gewinnrepatriierungsanforderungen

Führende russische Unternehmervereine wandten sich an den Ministerpräsidenten Russlands Dmitri Medwedew mit dem Anliegen, dass die strafrechtliche Haftung für Verstöße gegen Gewinnrepatriierungsvorschriften abgeschafft werden soll.

Das Ersuchen an den Ministerpräsidenten wurde durch den Verband der Russischen Industriellen und Unternehmer, die Industrie- und Handelskammer sowie die Vereine des russischen Unternehmertums „Business Russia“ und „Opora Rossii“ initiiert.

Die genannten Verbände halten die aktuellen Regelungen im Bereich der Währungskontrolle, einschließlich der in diesem Bereich vorgesehenen Strafen, für übertrieben hart.

So ist für Verstöße gegen Gewinnrepatriierungsanforderungen gem. Art. 193 des russischen Strafgesetzbuches neben Geldstrafen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.

NEWS: Juristische und Buchhaltungsfirmen in Russland müssen Gelder ihrer Kunden aus den „Schwarzlisten“ einfrieren

Am 18. März 2019 traten die letzten Änderungen des russischen Geldwäschegesetzes in Kraft. Die Änderungen betreffen Art. 7 und 7.1 des Gesetzes und führen neue Pflichten für Rechtsanwälte, Notare sowie Firmen, die juristische und Buchhaltungsdienstleistungen anbieten ein.

So müssen die besagten Subjekte Gelder und sonstiges Vermögen ihrer Mandanten blockieren, falls diese auf den „Schwarzlisten“ des russischen Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) zu finden sind.

Darunter sind Listen von natürlichen und juristischen Personen zu verstehen, die in Verbindung mit Extremismus, Terrorismus oder Massenvernichtungswaffenhandel stehen.

Das „Einfrieren der Gelder“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Geldmittel von solchen Mandanten durch die oben genannten Firmen nicht genutzt werden dürfen.

NEWS: Russische Regionen sollen investierenden Unternehmern Steuerfreibeträge gewähren

Im Auftrag von Präsidenten Russlands Wladimir Putin haben die russischen Föderationssubjekte Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Unternehmen Investitionsfreibeträge bei der Steuerzahlung gewährt werden.

Dies soll technologischer Entwicklung, Einführung von Innovationen sowie Neuausrüstung der inländischen Unternehmen dienen.

Die Regionen haben bis 15. Juni 2019 Zeit bekommen, um über die in diese Richtung getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Quelle: http://kremlin.ru/events/president/news/59775

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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NEWS: Die letzten Änderungen der Gesetze über Finanzberichterstattung und über internationale Unternehmen in Russland

Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat die letzten Änderungen der Bundesgesetze „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ und „Über die internationalen Unternehmen“ erläutert (Informationsbericht des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. ИС-учет-14 vom 15. Januar 2019). Die Änderungen beziehen sich auf die Sprache und Währung der Finanzberichterstattung sowie einzelne Berichtsfragen von internationalen Unternehmen.

Konsolidierte Finanzberichterstattung in einer Fremdsprache sowie in einer fremden Währung

Grundsätzlich wird der konsolidierte Finanzbericht gemäß dem Bundesgesetz „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ in russischer Sprache sowie in der Währung der Russischen Föderation vorgelegt.

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