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NEWS: Anleger und Geschäftsleute profitieren von der russischen Kapitalamnestie

Am 16. Mai 2019 verabschiedete die Staatsduma Russlands eine Reihe von Änderungsgesetzen zur Durchführung der dritten Etappe der Kapitalamnestie. Davon können Privatpersonen profitieren, sofern sie ihre Gelder von ausländischen auf russische Konten verlegen sowie ihre ausländischen Aktiva in die russischen Offshore-Zonen umregistrieren. Die Kapitalamnestie-Gesetze verfolgen das Ziel, günstige Bedingungen für Kapitalrückkehr nach Russland schaffen.

Etappen der Kapitalamnestie

Die erste Etappe

fand 2015 – 2016 statt.

Die zweite Etappe

wurde vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 durchgeführt.

Die „Amnestie-Teilnehmer“ mussten eine spezielle Erklärung bei den russischen Steuerbehörden vorlegen und somit Informationen über ihr Vermögen und Bankkonten im Ausland sowie über ihre Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (auch an kontrollierten Unternehmen) offenlegen. In der Erklärung konnten Angaben sowohl über ihre bestehenden, als auch über die bereits geschlossenen Konten gemacht werden. Außerdem war eine Liquidation von kontrollierten ausländischen Unternehmen mit steuerfreier Repatriierung des Liquidationsüberschusses nach Russland möglich.

Die dritte Etappe

soll bis 1. März 2020 dauern.

Zielgruppe

Die Zielpersonen der Amnestie sind nun Anleger und Geschäftsleute, die bereit sind, ihre Gelder auf russische Konten zu überweisen und ihre ausländischen Aktiva in die speziellen Verwaltungsgebiete in den Regionen Kalinigrad und Primorje zu verlegen.

Garantien

Die dritte Amnestieetappe bietet dieselben Garantien wie zuvor,

nämlich:

  • die Haftungsbefreiung bei steuerrechtlichen und strafrechtlichen Verstößen
  • sowie bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem deklarierten Vermögen.

Die Garantien erstrecken sich auf Verstöße, die vor dem 1. Januar 2019 begangen wurden.

Gesetzesgrundlagen

Es handelt sich hierbei um folgende Gesetzentwürfe (durch die Staatsduma in der dritten Lesung bereits verabschiedet):

- Gesetzentwurf Nr. 687101-7 mit Änderungen in das russische Strafgesetzbuch, zugänglich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/687101-7;
- Gesetzentwurf Nr. 687102-7 mit Änderungen in das russische Steuergesetzbuch, zugänglich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/687102-7;
- Gesetzentwurf Nr. 687103-7 mit Änderungen in das Föderale Gesetz Nr. 140-ФЗ „Über die freiwillige Deklarierung von Vermögen und Konten (Einlagen) bei Banken durch natürliche Personen <…>“, zugänglich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/687103-7.

Noch in der Bearbeitung bei der Staatsduma ist der Gesetzentwurf Nr. 687104-7 mit Änderungen in das russische Ordnungswidrigkeitengesetzbuch, zugänglich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/687104-7.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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