Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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2023

Steuerrecht Russlands: Einkommensteuer auf Einkünfte vom Verkauf von Immobilien

In Russland sind Einkünfte natürlicher Personen steuerpflichtig.

Dazu gehören unter anderem Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, die im Eigentum einer natürlichen Person stehen, (Art. 228 P. 1 Unterp. 2 Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (im Folgenden SteuerGB RF)).

Wenn die Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien nicht der Steuerbefreiung unterliegen, sind Sie verpflichtet, die Einkommensteuer zu berechnen und abzuführen (Art. 228 P. 1 Unterp. 2, P. 2 SteuerGB RF).