Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

2018

Außenhandel Russland: Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen

Bei der Einfuhr von Gütern nach Russland (EAWU) ist zu berücksichtigen, dass einige Waren Verboten und Beschränkungen unterliegen können. Die aktuell wichtigsten Hürden sind Lebensmittelembargo und Lizenzpflicht für bestimmte Warengruppen. Manchmal muss man aber auch Quotierung und andere nichttarifäre Handelshemmnisse, wie z.B. sanitär-epidemiologische und der veterinäre Registrierung sowie staatliche Registrierung von Medizinprodukten, berücksichtigen.

NEWS: Formalisierte Umweltsteuer statt unübersichtlicher Umweltgebühr

Das Finanzministerium Russlands erarbeitete einen neuen Gesetzentwurf, mit dem eine neue Steuer in das russische Steuergesetzbuch eingeführt werden soll. Die Umweltsteuer tritt an die Stelle der Umweltgebühr – einer steuerähnlichen Zahlung wegen Umweltbeeinträchtigungen. Geplant ist, dass die besagte Änderung im Jahr 2020 in Kraft tritt.

NEWS: Steueramt Russlands gibt wichtige Informationen über russische Firmen bekannt

Am 1. August 2018 veröffentlichte das russische Steueramt die ersten Daten über Unternehmen, die bislang nicht öffentlich zugänglich waren. Die Informationen sind unter „Offene Daten“ («Открытые данные») auf der offiziellen Web-Seite des Steueramtes zu finden. Sie sollen Überprüfung von Kontrahenten erleichtern.

Derzeit sind folgende Informationen über juristische Personen frei zugänglich:

NEWS: Ab 2019 ist digitale Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern ins Handelsregister kostenlos

Das Föderale Gesetz Nr. 234-ФЗ vom 29. Juli 2018 führt ins russische Steuergesetzbuch eine neue Ausnahme aus der Gebührenpflicht ein.

Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers ins russische Handelsregister wird ab dem 1. Januar 2019 auf null reduziert.

Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).

NEWS: Ab 2020 müssen sich Hersteller organischer Produkte auf neue Regeln bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten einstellen

Am 3. August 2018 wurde das Föderale Gesetz Nr. 280-ФЗ veröffentlicht, das Lagerung, Transport und Handel mit organischen Lebensmitteln sowie ihre Herstellung regelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Laut dem neuen Gesetz müssen die Hersteller Folgendes berücksichtigen:

NEWS: Ab dem 14. August 2018 wird das Vermögen von juristischen Personen beschlagnahmt, die bei einer Bestechung erwischt werden

Juristische Personen, die Ihre Ziele mit Schmiergeld erreichen möchten, müssen ab dem 14. August 2018 mit der Beschlagnahme ihres Vermögens rechnen.

Die Beschlagnahme soll sicherstellen, dass potentielle Geldstrafen ggf. auch tatsächlich eingetrieben werden können. Es handelt sich also um Fälle, in denen gegen eine Gesellschaft mit dem Vorwurf einer aktiven Bestechung gem. Art. 19.28 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes ermittelt wird.

Tätigkeit von juristischen Personen in Russland: Was ist seit 2018 zu beachten?

Das Jahr 2018 brachte mit sich einige wesentliche Änderungen, welche Gründung und staatliche Registrierung von juristischen Personen in Russland betreffen.

Was ändert sich?

Nachreichung der Unterlagen

Ausländer in Russland: Der Wohnsitz kann laut dem Föderalen Gesetz Nr. 257-ФЗ vom 29.07.2018 ohne ihre Zustimmung abgemeldet werden

Ende Juli 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Gesetz zur Änderung des russischen Aufenthaltsgesetzes № 109-ФЗ vom 18. Juli 2006. Der Kernpunkt der Novellierung: Empfangende Personen, die Ausländer in ihrer Wohnung beherbergen, können diese nun auch ohne Zustimmung der letzteren abmelden. Diese Änderung löst das Problem der ausgezogenen ausländischen Mietern, welche weder deren neuen Wohnsitz dem Eigentümer mitgeteilt noch sich am alten Wohnsitz selbst abgemeldet haben.

Erläuterungen des Rosfinmonitorings Nr. 54 vom 19. Juli 2018: Neue Auslegung des Geldwäschegesetzes bringt neue Pflichten für Juristen und Buchhalter mit sich

Im Juli 2018 veröffentlichte der Föderale Dienst für Finanzmonitoring Russlands (Rosfinmonitoring) einen neuen Auslegungsakt zum Geldwäschegesetz. Dieses Dokument stellt praktisch alle Juristen und Buchhalter – und nicht nur diejenigen, die „in unmittelbare Berührung“ mit Geld und Vermögen von Mandanten kommen – unter Kontrolle der Behörde. Was bedeutet nun das neue erweiterte Verständnis des Geldwäschegesetzes für diese Berufsgruppen?